Jahresrechnung 2023
Anlässlich seiner Sitzung vom 5. März 2024 genehmigte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2023. Dieser Beschluss unterstand während der Zeit vom 20. April 2024 bis 21. Mai 2024 dem fakultativen Referendum gemäss Gemeindeordnung. Innerhalb dieser Zeit wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen und die Jahresrechnung 2023 gilt somit als genehmigt. Der Gemeinderat bedankt sich bei den Stimmberechtigten für das entgegengebrachte Vertrauen.
Einwohnerbestand per Ende Mai 2024
Per 31. Mai 2024 zählten die Einwohnerdienste 6’527 Personen im Hauptwohnsitz Teufen. Dies ist gegenüber Ende April 2024 eine Zunahme von 18 Personen.
Optimierungen an der Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung
Ausgelöst durch personelle Abgänge bei der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat über die Optimierung der Organisationsstruktur der Gemeindekanzlei bzw. des Erbschaftsamtes beraten. Zudem hat er die Ressourcenzuteilung im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Aufgaben überprüft.
Im Erbschaftsamt ist der Arbeitsanfall in der Vergangenheit quantitativ stark angestiegen. Zudem nahm die Anzahl der komplexen und damit sehr intensiven Geschäftsfälle deutlich zu. Um den Arbeitsanfall bewältigen zu können, wurden dem Erbschaftsamt mehr Stellenprozente zugewiesen. Um den Leiter des Erbschaftsamtes zu entlasten und eine andauernd gute Führungsarbeit auf Bereichsleiterebene zu gewährleisten, wird die Bereichsleitung zukünftig von einer neuen Stelle übernommen werden.
Für die ebenfalls dringend notwendige Entlastung des Gemeindeschreibers samt Sicherstellung einer permanenten Stellvertretung wird in den kommenden Tagen die Stelle als Gemeindeschreiber-Stellvertreter mit Bereichsleiterfunktion im Kanzleibereich ausgeschrieben. Durch die Einführung der personellen Entflechtung und die Implementierung einer neuen Organisationsstruktur kann trotz bereits hoher Leistungsbereitschaft und grosser Effizienz eine signifikante Stärkung der Organisation erreicht werden, ohne dass die bisherigen Stellenprozente erhöht werden müssen.
Diese Massnahme ermöglicht eine klarere Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, wodurch Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden können. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass durch diese Massnahmen eine nachhaltige Optimierung der Arbeitsabläufe und eine optimale Ausrichtung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden kann und somit die Dienstleistung für unsere Einwohnerinnen und Einwohner weiter gesteigert wird.
Mehrkosten bei Gesamtsanierung Schulhaus altes Hörli
Das Schulhaus altes Hörli, das im Jahr 1906 erbaut wurde, wird derzeit kernsaniert und wird künftig für die Primarschule genutzt. Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat den entsprechenden, gebundenen Ausführungskredit in der Höhe von CHF 4.15 Mio. für die Gesamtsanierung des alten Hörli genehmigt. Die Fortschritte bei den Arbeiten schreiten zügig voran, auch wenn man noch etwas hinter dem Terminprogramm zurückliegt.
Die Kostenentwicklung bereitet dem Gemeinderat allerdings grosse Sorgen. Unerwartete Herausforderungen beim äusserst komplexen Gebäude sowie die aktuelle Marktlage mit den steigenden Materialkosten und Lieferengpässen treiben die Kosten erheblich in die Höhe. Unvorhergesehene Schwierigkeiten und der Zustand der Bausubstanz haben den ursprünglichen Kostenplan stark beeinträchtigt.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass der damalige Kostenvoranschlag deutlich zu optimistisch angesetzt wurde. Dies führte zu erheblichen Abweichungen vom ursprünglichen Voranschlag. Im Rahmen eines laufenden Controllings wurden die Kosten jedoch überwacht, sodass frühzeitig Massnahmen ergriffen werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Mehrkosten wurde vor ein paar Monaten auch eine Verzichtsplanung gestartet. Trotz Vornahme verschiedener Einsparungsmassnahmen resultieren vermeintliche Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 1.5 Mio.
Die unerwarteten Mehrkosten sind zweifellos unerfreulich und stellen eine Herausforderung dar. Es werden weiter Massnahmen ergriffen, um Einsparpotenziale zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei die Qualität der geplanten Projekte zu beeinträchtigen. Die Projektleitung ist dabei in engem Austausch mit allen beteiligten Partnern und setzt alles daran, die Sanierung zügig voranzutreiben und dabei gleichzeitig die finanziellen Belastungen im Griff zu behalten. Der Gemeinderat bedauert diese Mehrkosten sehr. Die Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredits fällt gemäss Gemeindeordnung abschliessend in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Neuwahl von Kommissionsmitgliedern
Der Gemeinderat konnte für die per Ende Amtsjahr 2024 (31. Mai 2024) zurückgetretenen Kommissionsmitglieder Ersatzwahlen durchführen. Die Wahl fiel auf folgende Interessentinnen und Interessenten:
Kommission Jugend und Freizeit: Marc Preisig, Teufen
Baubewilligungskommission: Flurina Brunett, Teufen und Fabio Länzlinger, Teufen
Der Gemeinderat gratuliert den neu gewählten Kommissionsmitgliedern zur Wahl und bedankt sich für deren Bereitschaft, sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. gk
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– den Delegierten für die ordentliche Generalversammlung der Appenzeller Bahnen AG vom 14. Juni 2024 instruiert;
– den Delegierten für die ordentliche Generalversammlung der regionalen Wasserversorgung St. Gallen AG (RWSG) instruiert;
– den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 des Vereins Tüüfner Poscht verdankt und zur Kenntnis genommen.