Die Schulanlagen sind nicht nur ein Ort für die Schülerinnen und Schüler, sie stehen der Bevölkerung auch als Kurs- und Vereinsort oder einfach als Treffpunkt zur Verfügung.
Die Schulanlagen werden ausserhalb der Schulzeit auch immer wieder von Jugendlichen benutzt. Dabei wurden öfters Suchtmittel in verschiedensten Formen konsumiert. Die Hauswarte mussten herumliegende Flaschen, Zigarettenstummel und auch Jointstummel entsorgen. Im Dialog mit den Jugendlichen wurden die Situationen jeweils besprochen und so auch entschärft.
Dabei zeigte sich immer wieder, dass die rechtliche Situation unklar war. Gemäss Kantonaler Gesetzgebung ist Rauchen auf allen Schularealen des Kantons verboten. Die Hausordnung der Gemeinde beinhaltet auch ein Suchtmittelverbot. Auf den Schulanlagen fehlten bis jetzt diese Hinweise.
Bodenbeschriftungen und Infotafeln
Um auf den Plätzen nun Klarheit zu schaffen, hat die Schulbehörde zusammen mit der Gemeinde (Ressort Betriebe / Sicherheit und offene Jugendarbeit) verschiedene Massnahmen vorgesehen:
- Es wurden Bodenbeschriftungen „Suchtmittelfreie Zonen“ angebracht.
- An den Eingängen werden Tafeln (siehe Bild) montiert. Sie regeln den Aufenthalt auf den Schulanlagen. Die Areale werden durch die offene Jugendarbeit und die Polizei besucht.
- Durch eine Information der Vereine und der Öffentlichkeit möchten wir ein positives Miteinander fördern.
Diese Woche werden nun im Schulareal Niederteufen, im Landhaus und im Hörli Tafeln montiert, die auf diese Gesetzgebung hinweisen. Damit werden die Bodenbeschriftungen ergänzt, die bereits im November 2016 angebracht wurden.
Wichtig ist den Verantwortlichen, mit den Benutzern der Schulanlagen im Dialog zu stehen. Wenn die Regeln eingehalten werden – wie auf den Tafeln beschrieben – sind alle herzlich willkommen!
Für die Schule Teufen: Urs Schöni, Schulleiter Sekundarschule Hörli