300 Meter Schiessanlage Wettersbüel
Im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen 2017 wurde die Prüfung einer Regionalisierung des Schiessbetriebs mit Einstellung der Anlage Wettersbüel in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich diverse Verhandlungen mit anderen Gemeinden unter teilweisen Einbezug der Standschützen Teufen geführt. Wir müssen nun leider feststellen, dass die Zeit für eine regionale Lösung noch nicht reif ist.
Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat seine diesbezüglichen Bemühungen ausgesetzt. Die Standschützen Teufen werden daher weiterhin die Anlage Wettersbüel nutzen. Vor dem Hintergrund, die Anlage in Teufen weiter nutzen zu können, wurde mit dem Hauptnutzer der Schiessanlage, den Standschützen Teufen, Gespräche hinsichtlich einer Reduktion bzw. Kürzung der Schiesstage bzw. Schiesszeiten geführt. Der Verein ist sich der Lärmproblematik durchaus bewusst und er ist bestrebt, wegen dem Schiesslärm noch weitere Anstrengungen zu unternehmen.
So wird der Verein im kommenden Jahr, wenn immer möglich, von Mai bis August den Schiessbetrieb am Samstag um 13 Uhr beginnen, dafür aber bereits um 17.00 Uhr beenden. Zudem wird er die Schiessübungen in den Monaten Mai bis August, wenn immer möglich, vom Samstag auf die Tage unter der Woche verlegen.
Neue Kommissionsbeschriebe
Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die neue Gemeindeordnung (GO) genehmigt. Mit Beschluss vom 16. November 2022 hat der Regierungsrat die oberbehördliche Genehmigung erteilt. Die neue Gemeindeordnung tritt mit Beginn der neuen Legislatur, am 1. Juni 2023 in Kraft. Gemäss Art. 34 GO werden sämtliche bisherigen Kommissionen auf das Datum des Inkrafttretens der neuen Gemeindeordnung aufgehoben. Die Kommissionen nach der neuen GO werden neu gebildet. Der Gemeinderat hat im Januar 2023 das Geschäftsreglement per 1. Juni 2023 erlassen.
Nach Art. 2 des Geschäftsreglements bestehen demnach folgende Ressorts:
– Präsidium, Planung, Personal, Informatik und Kommunikation
– Finanzen und Volkswirtschaft
– Bau und Umwelt
– Bildung
– Alter und Gesundheit
– Jugend, Freizeit und Kultur
– Baubewilligungen
Basierend auf dieser Ressortbildung hat der Gemeinderat anlässlich seiner letzten Sitzung die neuen Kommissionsbeschriebe erlassen.
Erlass kommunaler Richtplan
Der Gemeinderichtplan zeigt in den Grundzügen als Planungsziel, wie sich das Gemeindegebiet längerfristig räumlich entwickeln soll.
Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich. Er ist insbesondere bei der Überarbeitung bestehender und der Erarbeitung neuer Schutz-, Nutzungs- sowie Sondernutzungspläne zu beachten.
Anfang 2022 verabschiedete der Gemeinderat – nach erfolgter Vorprüfung beim kantonalen Departement Bau und Volkswirtschaft – den Entwurf der kommunalen Richtplanung zu Handen der öffentlichen Mitwirkung, welche drei Monate dauerte. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen bei der Gemeinde verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein. Zusammen mit der Planungskommission hat der Gemeinderat die Rückmeldungen sorgfältig geprüft, aufgearbeitet und den Mitwirkenden schriftlich beantwortet.
Bei der Weiterbearbeitung des kommunalen Richtplans wurden einige Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigt, andere wiederum konnten insbesondere auch aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht miteinbezogen werden.
Der Gemeinderat hat diesen kommunalen Richtplan nun erlassen und gestützt auf das kantonale Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht dem Regierungsrat zur oberbehördlichen Genehmigung eingereicht. Nach vorliegender Genehmigung des Regierungsrates bestimmt der Gemeinderat über den Zeitpunkt des gesamthaften Inkrafttretens des Gemeinderichtplans. Nach Inkrafttreten des kommunalen Richtplans ist ab der zweiten Jahreshälfte die Weiterbearbeitung mit Baureglement, Zonenplan und Schutzverordnung geplant.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– Herr Lukas Natter als Leiter der Hauswartungen gewählt. Er wird die Stelle ab dem 1. April 2023 antreten.