Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Am 5. Juni 2019 wurde bei der Gemeinde die mit 2‘113 Unterschriften versehene Petition „Marschhalt Ortsdurchfahrt Teufen“ eingereicht. Mit einem offenen Brief gleichen Datums wurden die Forderungen an den Gemeinderat bekräftigt.
Die Petitionäre unterbreiten dem Gemeinderat folgenden Antrag:
Die unterzeichnenden Personen bitten den Gemeinderat:
– sich tatkräftig für einen Marschhalt bei der Ausführung und Projektierung der Ortsdurchfahrt Teufen mit den drei Teilprojekten Bahnhof, Kreisel und Doppelspur einzusetzen und diesen bei den Appenzeller Bahnen und dem Kanton umgehend zu erwirken;
– die verschiedenen Varianten inklusive einer zweckmässigen Tunnellösung erneut grundsätzlich und sorgfältig zu überprüfen und die favorisierten Lösungen noch-mals dem Volk vorzulegen.
Im offenen Brief des Petitionskomitees wird zusätzlich die Wiedereinführung der ÖV-Trassensicherung in den Richtplänen gefordert.
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 2. Juli 2019 umfassend mit der Petition auseinandergesetzt. Gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung haben die Behörden die Pflicht, Petitionen inhaltlich zu prüfen und möglichst rasch zu beantworten. Dieser Pflicht kommt der Gemeinderat gerne nach, denn die Petitionsantwort bietet die Gelegenheit, allfällige Unklarheiten zu bereinigen und noch vor Abschluss der zurzeit in Bearbeitung stehenden Standortbestimmung die Teufnerinnen und Teufner zu informieren.
Die Appenzeller Bahnen AG, der Kanton Appenzell Ausserrhoden und die Gemeinde Teufen sind in der Projektoberleitung Ortsdurchfahrt Teufen vertreten, wobei Bahn und Kanton Bauherrschaft sind. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung rund um die Ortsdurchfahrt wurde gemeinsam umgehend eine Situationsanalyse veranlasst. Die Vertreter der Gemeinde haben dabei neben aktualisierten und trotz der Zeitnot sorgfältig erarbeiteten Kostenberechnungen für Alternativlösungen auch die verkehrstechnische Überprüfung einer Einspurlösung für einen längeren Zeitraum einvernehmlich in die Situationsanalyse integriert. Die vorgenannten Elemente bilden aus Sicht des Gemeinderates zwingenden Bestandteil der Situationsanalyse. Die Ergebnisse der Situationsanalyse werden ca. im dritten Quartal 2019 erwartet.
Der Antrag der Petitionäre bezüglich eines Marschhalts bezieht sich auf die drei Teilprojekte Bahnhofumbau, Kreisel und Doppelspur.
Mit dem Bahnhofumbau wurde gemäss Medienmitteilung der Appenzeller Bahnen AG in diesen Tagen gestartet. Direktor Thomas Baumgartner hat an der Ge-neralversammlung der Appenzeller Bahnen AG vom 14. Juni 2019 unmissverständlich dargelegt, dass der Bahnhofumbau dringlich sei und die spätere Linien-führung durch das Ortszentrum Teufen nicht präjudiziere.
Diese Aussage ist für den Gemeinderat nachvollziehbar, denn
– der heutige Viertelstundentakt erfordert einen Einbau des dritten Gleises, ansonsten weiterhin Leerfahrten mit zusätzlichen Barrierenschliessungen im Bereich Landhausstrasse/Zeughausstrasse in Kauf genommen werden müssten;
– die vorgegebene Frist für die Umsetzung behindertengerechter Zugänge läuft in wenigen Jahren ab;
– die Warteräume für die Passagiere sind weiter vom Vordach des Bahnhofgebäudes entfernt und somit bei Wind und Wetter unter freiem Himmel;
– weil es auch bei einem Umdenken betreffend Linienführung nach der Situationsanalyse viele Jahre dauern würde, bis eine baureife Alternative zur Doppelspur vorliegen würde.
Die vorgenannten Aspekte sind an und für sich – und sicher auch für die Petitionäre – nicht umstritten. Es besteht offensichtlich die Sorge, dass die Bahnhofum-baukosten eine Abkehr von der angedachten Linienführung zumindest erschweren. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine andere als die heutige eingleisige oder die geplante doppelspurige Streckenführung für das Dorfzentrum Teufen gewählt werden, sind weitere umfassende Anpassungsarbeiten bei der Bahnhofanlage notwendig und ein Teil dieser Kosten müsste dem neuen Projekt angelastet werden.
Der Gemeinderat hält sich an die Aussage des Direktors der Appenzeller Bahnen AG, dass der Bahnhofumbau die spätere Linienführung nicht präjudiziere. Bis wie bereits erwähnt eine baureife Alternative vorliegen würde, vergehen in jedem Fall Jahre und es wäre nicht zu verantworten, den Ist-Zustand solange zu belassen. Bei den Kosten für den Bahnhofumbau handelt es sich um viel Geld. Es bleibt jedoch nichts anderes übrig, als diese – notabene zulasten des Bundes – in Kauf zu neh-men.
Bei den weiteren Projekten der Ortsdurchfahrt, insbesondere der Doppelspur, wird auf die Ergebnisse der Standortbestimmung verwiesen.
Bei aller Unbill betreffend Kostenentwicklung bei der Doppelspur ist es dem Gemeinderat wichtig darzulegen, dass Appenzeller Bahnen AG und Kanton die Anliegen des Gemeinderates bei der aktuellen Standortbestimmung mittragen. Unter Berücksichtigung der Rollen ist es denn auch unabdingbar, verlässlich mit den Projektpartnern unterwegs zu sein. Denn nach den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes könnte die Gemeinde ihre Interessen im äussersten Fall nur mittels Einsprache wahren. Der Gemeinderat kann sich bei den Partnern für eine Lösung im Interesse der Gemeinde einsetzen. Erzwungen werden kann in rechtlicher Hin-sicht aber wenig. Die Einflussnahme auf politischem Parkett bleibt selbstverständlich gegeben.
Im Rahmen des vorgenannten Einsatzes ist dem Gemeinderat gleich wie den Petitionären eine grundsätzliche und sorgfältige Prüfung unabdingbar.
Dass die Sorgfalt in einem ersten Schritt bei der Situationsanalyse eingebracht werden muss, ist selbstredend. Der Gemeinderat wird diese Sorgfalt bei der Analyse einfordern.
Die Petitionäre beantragen, die nach der sorgfältigen Überprüfung favorisierten Lösungen noch einmal dem Volk vorzulegen. Dem ist zu entgegnen, dass die fa-vorisierte Lösung nach einer sorgfältigen Überprüfung nicht vorweggenommen werden darf. Es bleibt daher zum heutigen Zeitpunkt offen, ob eine Volksabstim-mung möglich oder notwendig wäre. Hier gilt es, die Ergebnisse der Standortbestimmung abzuwarten.
Gleiches gilt für einen allfälligen Antrag der Gemeinde für einen Wiedereintrag der ÖV-Trassensicherung in den kantonalen Richtplan. Ein solcher Antrag kann nur auf den Ergebnissen einer Standortbestimmung basieren, zumal der Richtplaneintrag ein umfassendes Mitwirkungsverfahren bei involvierten Kreisen erfordert.
Der Gemeinderat dankt den Petitionären für das politische Mitwirken und versichert, deren Anliegen bei der aktuellen Standortbestimmung einzubringen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Standortbestimmung wird der Gemeinderat erneut zu den Anliegen der Petition Stellung beziehen.