In einer Nacht- und Nebelaktion haben die neuen Eigentümer der Liegenschaft Thürer eine über hundert Jahre alte Parkanlage innert wenigen Tagen zerstört. Unsere freiheitliche Rechtsauffassung, die explizit das Eigentumsrecht vorsieht, beinhaltet den Grundsatz, dass Eigentum auch verpflichtet. Der Gebrauch des Eigentumsrechts soll nämlich zugleich auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Diese Selbstverantwortung des Eigentümers haben die beiden in Teufen wohnhaften Eigentümer in keiner Art und Weise wahrgenommen. Vor wenigen Wochen haben sie das Grundstück gekauft, sofort eine Aktiengesellschaft gegründet und ohne dass ein Gestaltungsplan oder ein bewilligungsfähiges Projekt vorlag, als erste Handlung die komplette Rodung des Parks vorgenommen. Mit diesem Vorgehen wollten sie die Gemeindebehörden, Nachbarn und das gesamte Dorf bewusst vor vollendete Tatsachen stellen.
Diese Aktion dürfte auch illegal gewesen sein. Ein grosser Teil der gerodeten Fläche steht in der Ortsbildschutzzone und Art. 18 des Baureglements schreibt klar vor, dass Bauten, Plätze und Grünelemente, die das Ortsbild prägen, in ihrem typischen Charakter zu erhalten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Parkanlage als Wald deklariert oder ob die Parkanlage unter Schutz gestellt war.
Die historische Parkanlage war ein prägendes Element im Zentrum von Teufen und hätte daher gemäss Art. 18 des Baureglements nicht gerodet werden dürfen. Unverständlich, dass diese Missachtung des Baureglements möglich war. Weshalb haben die Behörden nicht eingegriffen? Werden sie wenigstens nachträglich rechtliche Schritte gegen dieses illegale Vorgehen zweier Einwohner von Teufen unternehmen?
Nur weil zwei Aktionäre, Rolf Schubiger, Teufen und Peter Mettler, Niederteufen, den maximal möglichen Profit erzielen wollen, hat die Allgemeinheit von Teufen einen weiteren baulichen Sündenfall zu ertragen.
Lucia und Thomas Andermatt, Mägi und Kurt Bischof, Anny und Herbert Furrer, Gertie und Hansruedi Herzog, Silvia Kaufmann, Margret Weiersmüller, Marlis und Egon Willi