Der deutliche Entscheid zugunsten der Initiative, welche für Sondernutzungspläne das fakultative Referendum vorsieht, überrascht. „Juristische Instrumente für direkt Betroffene sind genügend vorhanden“, stand auf den Plakaten von SVP und Gewerbeverein, und: „Nein gegenüber dem Einfluss von Nichtbetroffenen (Unterschrift von 100 Personen)!“
Nun sollen also auch „Laien“ (Originalton aus der Stellungnahme der SVP) bei umstrittenen Überbauungen mitreden, nicht nur die Fachleute und politisch Verantwortlichen. Sondernutzungspläne ermöglichen den Bauherren einen Bonus in Form von grosszügigeren sprich renditesteigernden Nutzungen. Wenn diese mit Sorgfalt und Umsicht angegangen werden, wird es auch künftig kaum zu Volksabstimmungen kommen. Und wenn, dann haben die Investoren immer noch die Gelegenheit, mit guten Argumenten das Volk auf ihre Seite zu bringen. In diesem Sinne hat die Möglichkeit eines Referendums eine mässigende Vorwirkung.
Insbesondere für die SVP mutete die Argumentation, diese Entscheide nicht dem gemeinen Volk zu überlassen, etwas paradox an. Die gleiche Partei, die auf nationaler Ebene nicht müde wird, das Volk für wesentlich komplexere Fragestellungen an zahlreichen Wochenenden an die Urne zu bemühen – die Durchsetzungsinitiative lässt grüssen.
Warum sollte man „Laien“ genau in dieser Frage ausschliessen? Immerhin geht es bei Grossüberbauungen um zentrale Elemente des Lebensraumes, die in hohem Masse prägend sind für Lebensqualität und Identität eines Dorfes – und zur Identifikation mit ihm. Auch Experten operieren schliesslich nicht im luftleeren Raum. Sie bilden sich ihre Meinung bewusst oder unbewusst auch aufgrund der öffentlichen Meinung („Laien“) und der Diskussionen zuhause am Familientisch oder im Kollegenkreis. In diesem Sinne kann es nur erwünscht sein, dass vermehrt über solche Fragen diskutiert und allenfalls vom Volk auch korrigierend eingegriffen wird.
Erich Gmünder