Ortsdurchfahrt Teufen; Absage Abstimmung Projektierungskredit Tunnelvariante
An der Medienkonferenz vom 12. August 2020 haben, das Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden, die Appenzeller Bahnen sowie der Gemeinderat die jüngsten Entwicklungen rund um die Ortsdurchfahrt Teufen kommuniziert. Aufgrund des neuen Fahrplankonzeptes des Bundes muss davon ausgegangen werden, dass die verlangten Anschlüsse an die schnellen IC-Züge in St.Gallen nur mit einer doppelspurigen Streckenführung in Teufen sichergestellt werden können.
Der Gemeinderat hat eine Verifizierung dieser Aussagen verlangt, welche bereits zugesichert wurde. Gemäss dem Departement Bau und Volkswirtschaft dürfen die Appenzeller Bahnen AG dem aktuellem Planungsstand nach daher kein Plangenehmigungsverfahren für eine einspurige Streckenführung einleiten. Da gemäss Eisenbahngesetz nur die Bauherrin, in diesem Falle die Appenzeller Bahnen AG, ein Projekt beim Bundesamt für Verkehr (BAV) einreichen kann, darf der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern keine Abstimmung mit einem allenfalls unmöglichen Inhalt vorlegen. Mit anderen Worten ein Projekt ausarbeiten lassen, welches nicht eingereicht, sprich umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat bedauert, die bereits vorbereitete Abstimmung über den Projektierungskredit aufgrund der neuen Faktenlage absagen zu müssen.
Bestattungsamt; neuer Bestatter/Friedhofsgärtner
Der Gemeinderat hat die Graf Gärten GmbH in Bühler, Beat Graf mit den Aufgaben des Bestatters und Friedhofgärtners beauftragt. Nebst der Tätigkeit als Bestatter wird sich Herr Graf als Friedhofsgärtner um die Pflege der Gräber und Grünanlagen kümmern. Herr Graf tritt die Nachfolge von Emil Keller an und wird die Aufgabe per 1. Januar 2021 übernehmen. Der Gemeinderat bedankt sich bei Herrn Keller für die langjährige Zusammenarbeit und die geleisteten Dienste.
Finanzkommission; Spezialfinanzierungen
Die Finanzkommission weist darauf hin, dass bei den Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung) Anpassungssbedarf besteht. Über Spezialfinanzierungen werden Leistungen abgerechnet, welche mittels zweckgebundenen und verursachergerechten Einnahmen (z.B. Abfallsackgebühren) finanziert werden und nicht über Steuermittel getragen werden dürfen. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Finanzkommission einer gesenkten Aktivierungsgrenze und neuen Abschreibungssätzen, welchen realistische Nutzungsdauern zugrunde liegen zugestimmt. Anstelle von Rahmenkrediten sollen neu Investitionsprogramme definiert werden. Mit diesen Massnahmen sollten die Spezialfinanzierungen entlastet und der Druck für Gebührenerhöhungen reduziert werden können.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– eine Kreditüberschreitung in der Höhe von CHF 27’000 zur Erstellung eines neuen Entsorgungskonzeptes genehmigt;
– den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Pro Juventute Schweiz betreffend Erziehungsberatungsstelle sowie der Mütter- und Väterberatung zugestimmt;
– eine Fünferdelegation des Gewerbevereines Teufen zum Gedankenaustausch empfangen.