Alters- und Pflegeheime Teufen: Neue Tarife ab 1. Januar 2024
Beim Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen fallen Kosten für Wohnen, Betreuung und Pflege an. Die Pflegefinanzierung ist bundesrechtlich geregelt und liegt damit nicht im Ermessen der Gemeinde. Die Höchstansätze legt der Kanton bzw. der Regierungsrat fest. Bei der Betreuung ist eine wichtige gesetzliche Vorgabe, dass diese kostendeckend erbracht werden muss, und dass keine Quersubventionierung zwischen Betreuung und Wohnen erfolgen darf. Letztmals erfolgte eine Anpassung der Betreuungstaxen vor fünf Jahren. Die Gestaltung der Pensionstaxen liegt im Ermessen der Gemeinde. In Teufen gilt der Grundsatz, dass die Gemeinde für die Infrastruktur aufkommt, und die Bewohnerinnen und Bewohner für die Betriebskosten. Diese Rechnung muss ausgeglichen sein. Auf Antrag der Kommission für Alter & Gesundheit beschloss der Gemeinderat nun neue Taxen und Tarife mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024, wobei die Pensionstaxen unverändert bleiben. gk