Neue Leiterin Front Office
Nach über 20 Jahren im Dienste der Gemeinde Teufen wurde die Leiterin des Front Office, Frau Sandra Eugster, zur Gemeindeschreiberin in Bühler gewählt. Frau Eugster stellte in ihrer Dienstzeit oftmals den Erstkontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Teufen her und leistete mit Ihrer freundlichen und gewinnbringenden Dienstleistungsbereitschaft einen wertvollen Beitrag zur Kundenzufriedenheit. Der Gemeinderat bedankt sich für die wertvolle Mitarbeit von Frau Eugster und wünscht Ihr für Ihre neue Herausforderung alles Gute.
Als Nachfolgerin hat der Gemeinderat Frau Katharina Widrig aus St.Gallen gewählt. Frau Widrig absolvierte Ihre Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung Berg SG und war im Anschluss während sechs Jahren für die Stadtverwaltung St.Gallen im Meldewesen tätig. Frau Widrig wird die Leitung des Front Office per 1. Mai 2021 antreten. Um die Zeitspanne bis zur Neubesetzung der Vakanz zu überbrücken, wurde Frau Seraina Demarmels als temporäre Leiterin engagiert.
Dachsanierung Gruppenunterkunft Alpstein
Die Gruppenunterkunft Alpstein wurde einer vertieften Gebäudeanalyse unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das Dach und die Terrasse einer Sanierung bedürfen. Der Kanalisationsanschluss ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Im Zuge der Bauteiluntersuchung wurde auch eine mögliche Renovation der Fassade überprüft. Das Hochbauamt sowie die Baukommission haben sich jedoch gegen eine Renovation ausgesprochen, da diese noch keine Dringlichkeit aufweist. Der Gemeinderat hat dem gebundenen Ausführungskredit in der Höhe von CHF 370’000 zugestimmt. Das Ressort Umwelt nimmt Abklärungen vor, ob die Südfläche des Dachs mit einer PV-Anlage versehen werden kann.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2019 die Parameter für ein neues Finanzierungskonzept Kindertagesstätten verabschiedet. Dies in der Absicht, das neue Finanzierungskonzept nach entsprechender Unterstützung durch die ortsansässigen Kindertagesstätten den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten.
Zwischenzeitlich hat das Departement Gesundheit und Soziales ein neues Kinderbetreuungsgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz sieht eine Mitfinanzierung der Kindertagesstätten durch Kanton und Gemeinden in einer Verbundlösung vor.
Infolgedessen hat der Gemeinderat entschieden, auf eine kommunale Abstimmung zu verzichten, da der Vorschlag nach gut eineinhalb Jahren aufgrund der kantonalen Gesetzgebung wieder obsolet würde. Der Gemeinderat hat sich mit einer Übergangsregelung auseinandergesetzt.