Das Finanzausgleichsgesetz wurde letztmals 2008 angepasst. Der Gemeinderat Teufen kann den Erneuerungsbedarf nachvollziehen und begrüsst die Elimination von Schwachstellen des alten Systems. Es ist zu begrüssen, dass die Systematik des neuen Finanzausgleichs mit dem Ressourcen- und Lastenausgleich des Bundes kompatibel ist. Mit dem Wegfall der unterschiedlichen Gewichtung der Steuerkraft bei finanzschwachen und finanzstarken Gemeinden entspricht die Neukonzeption den Anforderungen an einen nicht beeinflussbaren Ressourcenausgleich. Die Bemessungsgrundlage der massgebenden Steuerkraft (Steuereinnahmen bei einem einheitlichen, gewichteten Steuerfuss aller Gemeinden) ist eine objektive Grösse. Mittels Änderung des Steuerfusses können somit die Finanzausgleichszahlungen nicht mehr direkt beeinflusst werden. Zur Erhöhung der Transparenz und Gleichbehandlung aller Gemeinden dient auch der Wegfall der Verknüpfung der Mindestausstattung mit der Bevölkerungsgrösse. Eine Erhöhung der Steuerkraft wird auch nicht mehr vollumfänglich durch eine Kürzung der Finanzausgleichszahlung kompensiert und damit ein Fehlanreiz eliminiert.
Der Finanzausgleich ist ein Instrument, damit die Gemeinden bei unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen ihre Aufgaben erfüllen können. Die Gemeinde Teufen ist sich ihrer guten Ausgangslage bewusst und steht seit jeher mit Überzeugung hinter dem Finanzausgleich. Wir wollen auch nicht vergessen, dass wir als Kanton Appenzell Ausserrhoden vom Eidgenössischen Finanzausgleich als Nehmerkanton profitieren.
Die Gemeinde Teufen hat seit der Revision 2008 Zahlungen von insgesamt CHF 62.2 Mio. in den kantonalen Finanzausgleich geleistet, ausgehend von CHF 2.78 Mio. 2008 bis CHF 4.64 Mio. 2023. Es ist uns auch bewusst, dass das neue Finanzausgleichsgesetz zu einer Erhöhung der Teufener Zahlungen führen wird, wozu wir in vertretbarem Ausmass auch gerne bereit sind. Der vom Regierungsrat Ende 2022 in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf bewegte sich innerhalb eines solchen, vertretbaren Ausmasses. Er ging in Art. 6 „Beiträge der ressourcenstarken Gemeinden“ von einer Abschöpfungsquote von 27 % aus. Das heisst mit anderen Worten, die Abschöpfung erfolgt proportional zur Differenz zwischen der massgebenden Steuerkraft pro Einwohnerin und Einwohner und der durchschnittlichen massgebenden Steuerkraft. Dies würde zu folgender Globalbilanz führen:

Mehrkosten in diesem Umfange sind für die Gemeinde Teufen im Sinne einer Gesamtwürdigung vertretbar. Wir haben uns denn auch in der Vernehmlassung entsprechend vernehmen lassen. Dem Bericht und Antrag des Regierungsrates zu Handen des Kantonsrates müssen wir nun entnehmen, dass der Abschöpfungssatz massiv von 27 % auf 37 % erhöht wurde. Aus unerfindlichen Gründen fehlt leider eine entsprechende Globalbilanz in den Unterlagen, jedoch zeigt bereits eine Globalbilanz auf Basis einer Abschöpfungsquote von 34,7 % wie sie in den Unterlagen abgebildet ist, dass sich der Mehrbeitrag der Gemeinde Teufen von CHF 462’440 auf CHF 1’809’600 pro Jahr erhöht und der Totalbetrag neu insgesamt CHF 6’324’733 beträgt.

Beim im Gesetz vorgesehenen Maximalabschöpfungssatz von 37 % bewegt sich die Abschöpfung aus dem Ressourcenausgleich gemäss eigenen Berechnungen bei rund CHF 7’000’000 pro Jahr. So wäre auf der Grundlage des Jahres 2022 beim Maximalsatz von 37 % eine Abschöpfung auf dem Ressourcenausgleich gemäss eigenen, vom Kanton bestätigten, Berechnungen in der Höhe von CHF 7.044 Mio. erfolgt. Im Bericht an die Mitglieder des Kantonsrates schreiben sie auf Seite 13 „Soweit möglich ist eine Schlechterstellung gegenüber dem bestehenden Finanzausgleich zu vermeiden…“ Im Fall der Gemeinde Teufen würde nun aber genau eine derartige und massive Schlechterstellung erfolgen.
Aus Sicht des Gemeinderates Teufen muss die Abschöpfungsquote ein tragbarer Kompromiss zwischen der Solidarität mit den Empfängergemeinden einerseits und der Erhaltung der Steuerattraktivität von Teufen andererseits darstellen. Das war bei der Vernehmlassungsvariante der Fall, nicht mehr aber bei der jetzt zur Diskussion stehenden Variante.
Damit die Gemeinde Teufen ihre Funktion als grösste Beitragszahlerin zum Nutzen der anderen Gemeinden und des Kantons erfüllen kann, muss sie für wichtige Steuerzahler genügend attraktiv bleiben. Wir sind uns bewusst, dass wir mit dem aktuellen Steuerfuss in Appenzell Ausserrhoden oben heraus schwingen, nicht jedoch im Vergleich mit Gemeinden in den Nachbarkantonen Appenzell Innerrhoden und St. Gallen. In anderen Schweizer Gemeinden ist die Steuerbelastung nochmals massiv tiefer, wie die nachfolgende Übersicht zeigt.

Eine rein innerkantonale Betrachtung bei der politischen Bestimmung der Parameter im neuen Finanzausgleichsgesetz greift darum zu kurz. Im innerkantonalen Steuerwettbewerb würde Teufen bei dem aktuell vorgeschlagenen Abschöpfungssatz von 37 % gegenüber Gemeinden in der Region geschwächt. Eine derart massive Erhöhung der Zahlungen in den Finanzausgleich müsste höchstwahrscheinlich mit einer Steuererhöhung gegenfinanziert werden. Merklich höhere Steuersätze führen erfahrungsgemäss systematisch reduzierte Steuersubstrate nach sich. Dies würde nebst der Gemeinde auch den Kanton und bedingt durch eine tiefere Steuerkraft auch den Finanzausgleich treffen. Dazu kommt, dass in der Gemeinde Teufen in den nächsten Jahren weitere grössere Investitionen im Bereich Alter (Betreutes Wohnen) und Sport anstehen. Investitionen, die auch finanziert werden oder langfristig verteilt werden müssen. Das Bahntunnelvorhaben könnte noch dazukommen.
Diese vorgesehenen Anpassungen würden auch dazu führen, dass die Gemeinde Teufen mehr zum Finanzausgleich beitragen müsste als der Kanton Appenzell Ausserrhoden. In der Vernehmlassung wurde unseres Wissens von vielen Gemeinden vorgebracht, dass dieser Fall unbedingt zu vermeiden sei.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Steuerkraft pro Einwohner der Gemeinde Teufen in den letzten Jahren zwar zugenommen, aber im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Kantons abgenommen hat. Die anderen Gemeinden konnten ihre Steuerkraft offenkundig stärker erhöhen als die Gemeinde Teufen. Dies erachten wir als deutlichen Hinweis, dass der Steuerattraktivität der Gemeinde Teufen angemessen Sorge getragen werden muss.
Die vorgeschlagene Systematik basiert wie jedes Modell auf einigermassen vergleichbaren Werten. Die Gemeinden Hundwil und Teufen verzerren das Gesamtbild, wenn auch mit unterschiedlicher Ausgangslage. „Statistische Ausreisser“ verfälschen erfahrungsgemäss ein Gesamtbild. Das zur Vernehmlassung vorgeschlagene Modell hat denn auch insbesondere für die Gemeinde Hundwil nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Es ist daher nicht unüblich, solche „statistischen Ausreisser“ mit einer Separatlösung zu behandeln. Dies könnte insbesondere für Hundwil zumindest für eine Übergangsphase ein gangbarer Weg sein. Es ist und muss ein Ziel des Finanzausgleichs sein, dass die einzelnen Gemeinden angehalten und unterstützt werden ihre Steuerkraft zu erhöhen. Zudem muss es ein Ziel eines jeden Finanzausgleichs sein, nicht übermässig strukturerhaltend zu wirken. Bei den in der Vernehmlassungsversion vorgesehenen Parameter war dieses Kriterium besser erfüllt als in der nun vorgesehen, weniger tarierten Version.
Die Gemeinde Teufen steht zu einem fortschrittlichen Finanzausgleich, der die ressourcenstärkeren Gemeinden im interkantonalen Steuerwettbewerb nicht zum Nachteil des gesamten Kantons über Gebühr schwächt. Die in die Vernehmlassung geschickte Neukonzeption erfüllte – im Unterschied zur jetzt zur Diskussion stehenden Variante – dieses Kriterium. Deshalb tragen wir einen Finanzausgleich mit Parametern wie in der Vernehmlassungsvariante gerne mit, auch wenn dieses für uns eine Mehrbelastung zur Folge hat. Wir rufen aber zu einer massvollen Umsetzung zum Wohle des ganzen Kantons auf und ersuchen den Abschöpfungssatz bzw. die Ausstattungsquote wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen bei 27 % respektive 80 % zu belassen.