Volksdiskussion zur Überarbeitung des Inventars der Schutzgegenstände innerhalb der Bauzone – Teilrevision Baureglement Gemeinde Teufen
Ein Beitrag von Christian Meng, Kantonsrat SVP/AR
Bekanntlich hat das Parlament 2012 dem Regierungsrat mit der Dringlichkeitserklärung der Motion „Näf“ den Auftrag gegeben, die kommunalen Ortsbildschutzzonen überprüfen zu lassen und dafür den Kanton als verantwortlichen Leader bestimmt. Hauptgrund für den breit abgestützten Vorstoss bildete hauptsächlich der Umstand mangelnden Reformwillens der Gemeinden und die damit verpassten Chancen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Kantons in Sachen Bevölkerungswachstum.
Keine einzige Gemeinde kam dem Input der Baudirektion aus dem Jahre 2006 nach. Über 50% unserer Liegenschaften sind vor 1920 erstellt worden. Um es vorweg zu nehmen: Diverse Bruchbuden und Zeugen aus der Vergangenheit müssten schon längst weichen. Hätten unsere Vorfahren der letzten 300 Jahre bereits so gedacht und so wie heute unter einer Art „Messie-Syndrom“ gelitten, hätte es weder Entwicklung noch Erneuerung gegeben. Es ist eine Erscheinung unserer Generation, an allem festzuhalten und nicht vorwärts zu schauen. Jede Generation hat entsprechend ihrer Möglichkeiten sorgfältig gebaut. Die finanziellen Mittel, alte Zeitzeugen zu unterhalten, haben jedoch schlichtweg gefehlt. Heute ist auf Kosten der Steuerzahler vieles (noch) möglich.
Ist der Begriff „Ortsbildschutzzone“ überhaupt sinnvoll?
Die Expertengruppe, welche für die Revision des kant. Baugesetzes einberufen wurde, u.a. mit mit drei Vertretern der Gemeinde Teufen, war sich mit dem Denkmalpfleger Fredy Altherr einig, dass das Wort „Schutzzone“ zu negativ wahrgenommen werde. Als Folge lässt dies nur beschränkt Entwicklung und Erneuerung zu.
Ist es auch sinnvoll, Wohn- und Geschäftshäuser, also quasi Renditeobjekte als Kulturobjekte zu führen? Wodurch kennzeichnen sich Kulturobjekte? Sind es nicht öffentlich zugängliche Gebäude, z.B. Museen, Theater usw.?
Ist eine Erhöhung der Schutzobjekte in Teufen um 50% von 26 auf 39 überhaupt sinnvoll?
Die Appenzeller waren kleinwüchsige, aber keineswegs rückständige Zeitgenossen. Eine Entwicklung/Erneuerung wurde dann in den letzten Jahren nachhaltig gestört, indem immer mehr Entscheidungsträger in den Behörden zu „Schützern“ mutierten, anstatt sich für Lösungen und Neues einzusetzen.
Dies mag für die Gemeinde Teufen nur beschränkt gelten, hat Teufen doch früh erkannt, dass sich Teufen als „Rose im Misthaufen“ hervortun kann. Erstaunlich ist nun die Tatsache, dass der Gemeinderat ein Papier in die Volksdiskussion schickt, das zum Ziel hat, die bestehende Ortsbildschutzzone drastisch zu vergrössern und neue Gemeindeteile sowie zusätzlich 13 Kulturobjekte – +50%! – hinzuzufügen. Quasi fremdländische Zeitzeugen – wie z.B. Chalets – sollen ins Appenzellische überführt werden.
Andererseits ist sonderbar, dass identitätsstiftende Objekte im Dorfzentrum als Kulturobjekte entlassen werden (z.B. Spörri, Markwalder, Anker). Wird da wohl mit unterschiedlichen Ellen gemessen? Wie bereits dargelegt sind 13 Kulturobjekte hinzugekommen, statt 26 sind es neu 39. Das verursacht Kosten für die Gemeinde und die Eigentümer und schafft zudem nochmals Einschränkungen.
Verschiedene politische Vorstösse haben genau das Gegenteil gefordert.
Die Überprüfung des Inventars der Schutzgegenstände ist gemacht. Eine Diskussion im Detail muss später in Kenntnis des Revisions- und Anpassungsbedarfs erfolgen. Es kann nicht sein, dass einige Eigentümer bereits jetzt mit neuen Einschränkungen belegt werden. Mit der Inkraftsetzung sollte deshalb auch hier zugewartet werden.
Und nun die Lustmühle! …
Was soll um Gotteswillen die Übung, Teile der „Lustmühle“ ebenfalls in eine Schutzzone zu überführen. Was hier rund um die Bahnhaltestelle herumsteht, ist weder Identitätsstiftend noch schutzbedürftig.
Fazit:
• Bekanntlich möchte die Revision des kantonalen Baugesetzes erreichen, dass die kommunalen Ortsbildschutzzonen aufgehoben werden, Schutzobjekte deutlich reduziert werden können und tattdessen neue Zonen mit Gestaltungsgebot, z.B. mit Ausweitungen der Kernzonen entstehen sollen.
• Die Arbeit am Inventar der Schutzgegenstände ist gemacht. Eine Diskussion im Detail muss später ohnehin in Kenntnis des Revisions- und Anpassungsbedarfs erfolgen. Es kann nicht sein, dass einige Eigentümer bereits jetzt mit neuen Einschränkungen belegt werden. Mit der Inkraftsetzung muss deshalb zugewartet werden.
• Es ist geplant, dass die Revision des Baugesetzes im Verlaufe 2015 rechtskräftig werden wird und die Gemeinden dann innert 5 Jahren ihre Zonenpläne zu überprüfen hätten. Ob die gewünschten Änderungen dann in Kraft treten, ist noch abzuwarten. Das Baugesetz und die damit anvisierten Verbesserungen in dieser oder ähnlicher Form werden kommen. Bis dies soweit ist, müsste das Projekt „Schutzzone“ und damit die Teilrevision des Baureglements unterbrochen werden.
Ein Papier dieses Zuschnitts dürfte der Bevölkerung nicht in einer Abstimmung unterbreitet werden.
Christian Meng, Kantonsrat AR
ZUM THEMA:
Ortsbildschutz: Verwirrendes «Timing»
Teufen muss nochmals über die Bücher. weiterlesen…
Margrith Widmer | 1. 10. 2013 | Gemeinde, Kanton AR, News | Keine Kommentare |