Höchfall und Verfassung

15.06.2021 | TPoscht online
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Baukommission; Zugang Höchfall mit neuem Fussweg als Alternative zum Hängesteg Aufgrund eines Felssturzes ist der Zugang zum Höchfall seit dem Jahr 2016 gesperrt. Um diesen attraktiven Aufenthaltsort der Bevölkerung wieder zugänglich machen zu können, hat die Baukommission dem Gemeinderat nach umfangreichen Abklärungen einen Antrag zur Erstellung eines neuen Fussweges eingereicht. Der geplante Fussweg soll auf der bestehenden Wanderwegverbindung Richtung Kloster Wonnenstein ca. 80 Meter nach der Unterquerung der Umfahrungsstrasse abzweigen und den Bereich des Felssturzes umgehen. Für die Realisierung des neuen Weges, welcher nach Erteilung der Baubewilligung im Spätsommer 2021 durch den Zivilschutz AR erstellt werden soll, wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 25’000 exklusive allfällig später zu realisierender Felssicherungsmassnahmen genehmigt. Der Gemeinderat ist bestrebt, das ursprünglich angedachte Projekt mit einem Hängesteg weiter zu verfolgen und mittel- bis langfristig als Ergänzung zum neu zu erstellenden Fussweg zu realisieren. Die diesbezüglichen Verhandlungen dauern an.

Infos aus der Verwaltung

Am 31.05.2021 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘368 Einwohner. Dies ist gegenüber Ende April 2021 eine Abnahme von 3 Personen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden; Totalrevision der Kantonsverfassung Im Zuge der geplanten Totalrevision der Kantonsverfassung wurde der Gemeinderat von der Verfassungskommission zur Stellungnahme zu dem durch die Kommission erarbeiteten Entwurf eingeladen. Der Gemeinderat bezieht zu den untenstehenden Punkten wie folgt Stellung: – Nennung von Gott in der Verfassung – Wahlverfahren für den Kantonsrat (Majorz vs. Proporz) – Stimmrechtsalter 16 – Ausländerstimmrecht – Wahl des Landammans – Ombudsstelle – Förderung der Energie Nennung von Gott in der Verfassung (Präambel) Der Gemeinderat verzichtet auf eine Empfehlung, ob die Nennung von Gott zukünftig in der Verfassung gewünscht wird oder nicht, handelt es sich hierbei doch um eine sehr persönliche Frage. Wahlverfahren Majorz vs. Proporz Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass jede Gemeinde mindestens über einen Kantonsratssitz verfügt. Für eine Gemeinde oder einen Wahlkreis bis und mit 8 Kantonsratssitzen sollte die Majorzwahl möglich und ab 9 Sitzen die Proporzwahl obligatorisch sein. Es wird von einer diesbezüglichen Rechtskonformität ausgegangen. Bei wenigen Sitzen wird von einer Persönlichkeitswahl ausgegangen und eine Parteizugehörigkeit steht weniger im Vordergrund. Stimmrechtsalter 16 Für den Gemeinderat sollte das Stimmrecht an die Mündigkeit und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten geknüpft werden. Er spricht sich daher für das Stimmrechtsalter 18 aus. Sollte der Bund ein Stimmrechtsalter 16 einführen, müsste die Situation neu beurteilt werden. Die Partizipation der Jugendlichen sollte anderweitig gewährleistet werden. Ausländerstimmrecht Der Gemeinderat unterstützt das Ausländerstimmrecht auf Kantonsebene – unter Vorbehalt mit den im Entwurf aufgeführten Wohnsitzpflichten. Das Recht soll ebenfalls nach Vollendung des 18. Altersjahres gelten. Wahl des Landamanns Der Gemeinderat spricht sich für die Beibehaltung der Bezeichnung „Landammann“ und für die diesbezügliche Volkswahl aus. Die Bezeichnungen und das Wahlprozedere werden als wesentlicher Bestandteil des Ausserrhoder Systems erachtet. Ombudsstelle Der Gemeinderat spricht sich für die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Ombudsstelle aus. Eine Ombudsstelle im Kanton zwischen den Privaten und sämtlichen öffentlichen Aufgabenträgern gewährleistet eine objektivere Betrachtungsweise. Förderung der Energie Im Bereich der Energieförderung gehen die Bestimmungen im Rahmen einer Kantonsverfassung zu sehr ins Detail. Konkrete Zahlen sollten nicht genannt werden und teilweise bestehen noch Widersprüche. Der Umgang der Kantonsverfassung mit der Energie sollte in vorgenanntem Sinne geprüft werden. Der Gemeinderat bedankt sich für die umfangreiche Vorarbeit der Kommission und die Möglichkeit, Stellungnahme zu beziehen.

Der Gemeinderat hat ausserdem…

– der Schlussabrechnung der Wasserversorgung Teufen für die Leitungserneuerung Egg-Sonder und Hätschen-Gremm zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 118’171 und kommen somit 23,8 Prozent unter den budgetierten CHF 150’000 zu liegen; – den aktualisierten Schiessplan 2021 für die Schiessanlage Wettersbüel der Standschützen Teufen genehmigt; – die Delegation für die ordentliche Generalversammlung 2021 der Regionalen Wasserversorgung St. Gallen (RWSG AG) instruiert und ermächtigt; – den vom Verwaltungsrat der IG GIS (Interessensgemeinschaft Geografisches Informationssystem) unterbreiteten Traktanden für die 19. Ordentliche Generalversammlung zugestimmt; – seine Zustimmung zu den vom Verwaltungsrat der Sportlerschule Appenzellerland unterbreiteten Anträgen für die schriftlich durchgeführte Generalversammlung 2021 erteilt; – das Entsorgungskonzept der Umweltschutzkommission zur Kenntnis genommen und zur Weiterbearbeitung empfohlen.

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