
Uli Schoch überrascht die Leserinnen und Leser der Tüüfner Poscht immer wieder mit überraschenden Ansichten von Teufen, die er auf seinem PC gestaltet, sogenannten Fotomontagen. Diesmal wurde er selber überrascht: Von der Realität.
„Dieses Bild ist keine Fotomontage. Die Postautöler haben doch tatsächlich vor kurzer Zeit die Haltestelle im Schönenbüel genau in die Einmündung der Rothhusstrasse in die Haslenstrasse verschoben. Wenn ich an einem solchen Ort Leute ein- und aussteigen liesse, hätte ich über kurz oder lang eine Busse im Sack“, so der aufmerksame Leser.
Uli Schoch weiter: „In den Verkehrsregeln steht, dass das freiwillige Halten auf Strassenverzeigungen verboten ist. (Eine Einmündung gehört zu den Strassenverzweigungen). Es gäbe sicher bessere Lösungen, z. B. den Fussgängerstreifen zu verschieben und die Haltestelle wieder am alten Ort platzieren.“
Kanton: Optimale Lösung nicht möglich
Zu der Problematik nimmt Urs Kast, der zuständige Abteilungsleiter Strassen- und Brückenbau im Kantonalen Tiefbauamt Stellung:
„Bei der Überprüfung der Fussgängerstreifen waren beim Übergang „Schönenbüel“ Sicherheitsdefizite festgestellt worden. Der wartende Bus verdeckt die Sicht auf die Fussgänger. Verschiedene Varianten bezüglich der Lage der Haltestellen und des Fussgängerstreifens wurden geprüft. Es zeigte sich, dass mit einfachen Mitteln zwar eine Verbesserung für die Fussgänger erzielt werden kann, eine optimale Lösung aber nicht möglich ist.
Kurzfristig standen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Den bestehenden Streifen entfernen und damit den Fussgänger mehr Eigenverantwortung übertragen.
- Eine Übergangslösung suchen, welche die Sicherheit für die Fussgänger entscheidend verbessert und für den Strassenverkehr keine neuen Gefahrenstellen schafft.
Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt
Insgesamt stellt die gewählte Lösung eine Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Dies bestätigt auch ein Verkehrsexperte der bfu, welcher für den Variantenentscheid beigezogen wurde. Der Einwand von Herrn Schoch bezüglich dem Halten im Kreuzungsbereich ist nicht ganz unberechtigt, die Gesetzgebung verbietet aber nur das freiwillige Halten im Knotenbereich. Die Haltestelle eignet sich – wie jede weitere Fahrbahnhaltestelle – also nicht, um Reservezeit abzubauen. Eine erzwungener Halt für das Ein- und Aussteigen von Buspassagieren ist aber tolerierbar.
Definitive Lösung gesucht
Das Tiefbauamt hat ein Projekt gestartet, welches zum Ziel hat, alle Anforderungen an eine sichere und behindertengerechte Anlage zu erfüllen. Eine Realisierung einer solchen Lösung kann aber erst im Zuge einer Belagserneuerung erfolgen. Das kann in Anbetracht des Zustands der bestehenden Anlage noch einige Jahre dauern“, so die Stellungnahme von Urs Kast.