Die Information des Departements Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Appenzeller Bahnen AG, dass für die Einhaltung schlanker Anschlüsse an den schnellen IC von/nach Zürich eine doppelspurige Streckenführung in Teufen vorausgesetzt wird, erfolgt für den Gemeinderat zur Unzeit.
Der Gemeinderat teilt die diesbezügliche Verärgerung weiter Kreise der Bevölkerung. Das Abstimmungsedikt war in zwei Varianten vorbereitet. Je eine Variante mit oder ohne Rückzug der rechtshängigen Beschwerde zur Ungültigkeitserklärung der Doppelspurinitiative.
Im Sinne der Transparenz und zwecks Information der interessierten Bevölkerung werden die Abstimmungsediktentwürfe auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Diese sind unter dem Reiter «Aktuelles» bei den Nachrichten zu finden. Hier der Direktlink.
Ausblick
Nächster Terminpunkt ist die Bekanntgabe der Überprüfung der Folgen aus dem Angebotskonzept 2035, welche im Zeitraum Ende 2020, anfangs 2021 vorliegen soll. Dieser unabhängige Nachweis ist für den Gemeinderat von höchster Bedeutung und bildet Basis für die weiteren Entscheide.