Ergänzungswahl in den Gemeinderat

06.01.2025 | Gemeinde

Nachdem Gemeinderat Peter Renn seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per Ende des laufenden Amtsjahres, das heisst per 31. Mai 2025, erklärt hat, findet zur Wiederbesetzung der Vakanz am 16. März 2025 die kommunale Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates statt. Das schreibt die Gemeindekanzlei in einer aktuellen Medienmitteilung.

Der Gemeinderat Teufen sucht einen Ersatz für Peter Renn (dritter von rechts). Er hat aus gesundheitlichen Gründen den Rücktritt per 31. Mai 2025 eingereicht. Foto: Archiv (Juni 2023)

Nachdem Gemeinderat Peter Renn seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per Ende des laufenden Amtsjahres, das heisst per 31. Mai 2025, erklärt hat, findet zur Wiederbesetzung der Vakanz am 16. März 2025 die kommunale Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates statt. Das schreibt die Gemeindekanzlei in einer aktuellen Medienmitteilung.

Alle Stimmberechtigten erhalten mit den Abstimmungsunterlagen für die kommunale Ergänzungswahl vom 16. März 2025 die entsprechenden leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, zum Beispiel von Parteien oder anderen Organisationen, ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen Wahlzettel übereinstimmen und im amtlich zugestellten Couvert eingelegt werden. Zur Gewährleistung dieser Voraussetzungen übernimmt die Gemeindekanzlei die Koordination des Drucks sämtlicher nicht amtlicher Wahlzettel. Die Kosten müssen jedoch von jeder Organisation selbst getragen werden.

Die Vorlage für die nicht amtlichen Wahlzettel von Parteien und Organisationen sind bis spätestens Freitag, 31. Januar 2025, bei der Gemeindekanzlei (marcel.aeple@teufen.ar.ch) einzureichen. Die Parteien und Organisationen werden anschliessend mit einem Gut zum Druck für die Druckfreigabe bedient.

Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet – neue Wahlvorschläge sind dann zulässig. Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis 19. März 2025, der Gemeindekanzlei (schriftlich und bis spätestens 24 Uhr) mitzuteilen. Im zweiten Wahlgang kann nur gewählt werden, wer eine derartige Mitteilung fristgerecht eingereicht hat – Stimmen für andere Personen sind ungültig.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. April 2025 statt. Die Vorlagen für die nicht amtlichen Stimmzettel sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Donnerstag, 20. März 2025, abzugeben.

Bei allfälligen Fragen steht die Gemeindekanzlei (Tel. 071 335 00 50) gerne zur Verfügung.

Top-Artikel

Top-Artikel

Anzeige

Anzeige

GU-Alpstein-Animation2024

Nächste Veranstaltungen

Donnerstag, 30.01.2025

Pro Juventute: Mütter- und Väterberatung

Dienstag, 04.02.2025

Pro Juventute: Mütter- und Väterberatung

Aktuelles

×
× Event Bild

×
×

Durchsuchen Sie unsere 7516 Artikel

Wetterprognose Gemeinde Teufen

HEUTE

25.01.25 00:0025.01.25 01:0025.01.25 02:0025.01.25 03:0025.01.25 04:00
5.9°C5.5°C5.6°C6°C6.2°C
WettericonWettericonWettericonWettericonWettericon

MORGEN

26.01.25 05:0026.01.25 09:0026.01.25 12:0026.01.25 15:0026.01.25 20:00
5.7°C4.2°C5.2°C5.6°C3.3°C
WettericonWettericonWettericonWettericonWettericon

Anmeldung Newsletter

Spannende Themen und aktuelle Veranstaltungen direkt ins Postfach!

Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie einmal pro Woche ausgewählte Lese- und Veranstaltungstipps aus unserer Redaktion.