Die Mitteilung der GPK vom Montag, 5. Oktober 2015 im Wortlaut (PDF):
Drei der fünf Mitglieder der GPK Teufen – Markus Rothmund (Wahljahr 1999, SVP & GVT), Beat Bachmann (Wahljahr 2006, GVT) und Christian Ehrbar (Wahljahr 2009, SVP & GVT), Präsident GPK – haben am 5. Oktober 2015 frühzeitig ihren Rücktritt auf Ende der Amtsperiode 2015/2016 bekannt gegeben. Pikantes Detail: „Die Beweggründe der Volksvertreter sind identisch.“
Die GPK ist sich bewusst, dass die Erneuerung von Kommissionen ein rollender Prozess sein sollte. Damit wird gewährleistet, dass der Wissensstand in und um ein Gremium sowie die Kontinuität gewährleistet und erhalten bleibt. Dass der Präsident und zwei weitere, langjährige Mitglieder der GPK ihr Amt gleichzeitig zur Verfügung stellen, ist unüblich und gibt zu Spekulationen Anlass. Um solchen vorzubeugen, ist es der GPK daher ein Anliegen, mit vorliegendem Statement gegenüber der Bevölkerung von Teufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Wahrung des Amtsgeheimnisses Transparenz zu schaffen.
Ausgangslage
Die „Tüüfner Poscht“ hatte für die September-Ausgabe Frau Margrith Widmer mit der Aufarbeitung der Entschädigungsthematik beauftragt. Sie gelangte mit einem Gesuch um Akteneinsicht an den GR und die GPK. Da der GPK keine Kompetenz zur Erteilung der Einsicht in Gemeinderatsprotokolle zustand, wurde Frau Widmer an den GR verwiesen. Der GR erteilte Frau Widmer Akteneinsicht. Hierauf erhielten der GR sowie die GPK ca. Mitte August den Textentwurf von Frau Widmers Bericht zur Lektüre. Mit diesem üblichen Vorgehen sollte die Publikation allfälliger Versehen oder Fehlinterpretationen vermieden werden. Nach Auffassung der GPK gab der Artikel von Frau Widmer die Fakten wahrheitsgetreu wieder. Der von Frau Widmer verfasste Text wurde jedoch in der Septemberausgabe der TP nicht veröffentlicht (dem geneigten Leser ist dies beim „Pöschtler Priisig“ und dem „Wettbewerb“ aufgefallen).
Am 1. Oktober 2015 wurde in der TP eine Version des Berichtes von Frau Widmer publiziert, die in Umfang und Inhalt mit der Ursprungsversion nicht mehr korrespondierte. So wurden Namen und Inhalte weggelassen. Zudem wurde „Die Stellungnahme des Gemeinderates im Wortlaut“ publiziert, welche aus Sicht der GPK einseitig, beschönigend und als Frontalangriff auf die GPK zu werten ist. Abklärungen der GPK haben sodann ergeben, dass von Seiten des Gemeinderates ausdrücklich gegenüber der Redaktion der TP begehrt wurde, die Stellungnahme des Gemeinderates nicht vor der Publikation der GPK zu unterbreiten.
Vor diesem Hintergrund hält die GPK zur Stellungnahme des Gemeinderates folgendes fest: Aus Sicht der GPK gibt die Stellungnahme des Gemeinderates die Geschehnisse nur selektiv und teilweise unkorrekt wieder. Damit wird der Bevölkerung insgesamt ein verzerrtes Bild der Geschehnisse vermittelt, was sich auch aus einem Vergleich der Stellungnahme mit den Darstellungen von Margrit Widmer unschwer erkennen lässt. Die GPK distanziert sich daher ausdrücklich von der Stellungnahme und der Informationspolitik des Gemeinderates.
Die GPK betont, dass sich ihre Kontrollen auf die gültigen gesetzlichen Grundlagen gestützt haben. Wie im Artikel von Margrith Widmer aufgeführt, wurden dabei mehrere Fehlverhalten und Unstimmigkeiten seitens des Gemeinderates und der Finanzverwaltung festgestellt. Die GPK machte den GR und die Finanzverwaltung hierauf entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag mehrfach aufmerksam. Die nun vorgetragene Darstellung des Gemeinderates, die GPK habe ihre Anliegen nicht sachlich formuliert und sei in konfrontativer und wenig wertschätzender Art an den Gemeinderat herangetreten, wird entschieden zurückgewiesen. Wenn die Erfüllung des vom Souverän an die GPK erteilten Prüfauftrages vom GR als unsachlich und konfrontativ dargestellt wird, zeigt dies letztlich nur die offensichtlich nicht vorhandene Einsicht des Gemeinderates bezüglich der gemachten Fehler.
Unter diesen Voraussetzungen ist den zurücktretenden GPK-Mitgliedern die weitere Zusammenarbeit mit dem derzeitigen GP/GR wie auch Gemeindeschreiber nicht mehr möglich. Den GPK-Mitgliedern ist es jedoch ein Anliegen, dem Souverän zu versichern, dass sie stets den ihr erteilten Volksauftrag durchzusetzen versucht hat und dies dereinst in neuer Zusammensetzung auch machen wird.
Teufen, 05.10.2015
Geschäftsprüfungskommission Teufen