Energiefonds und zwei Neue

15.08.2025 | Gemeinde

Erweiterte Förderung für Batteriespeicher

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement wird angepasst

Ab dem 1. Januar 2026 werden neu auch Batteriespeicher unabhängig von der gleichzeitigen Neu- oder Erweiterungsinstallation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gefördert.

Hintergrund

Bislang konnten Batteriespeicher nur in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage finanziell unterstützt werden. Dieses Vorgehen wurde hinterfragt, da es insbesondere bei nachträglicher Anschaffung von Batteriespeichern keine Förderung gab und zusätzliche, teilweise unnötige Kosten verursachte.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Förderfähig sind ab 1. Januar 2026 stationäre Batteriespeichersysteme mit mindestens 4 kWh nutzbarer Kapazität – auch wenn diese nachträglich installiert werden und nicht zwingend mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage kombiniert sind.
  • Die Förderbeiträge betragen CHF 200 pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal CHF 2’000 pro Batteriespeicher.
  • Der Batteriespeicher muss «stationär» sein, um insbesondere gebrauchte Batterien (z. B. aus Elektromobilen) als Speichersysteme zuzulassen; bewegliche Batteriespeicher wie Elektroautos sind ausgeschlossen.
  • Eine rückwirkende Förderung für bereits installierte Batteriespeicher erfolgt nicht.

Warum diese Änderungen?

Die neue Regelung fördert die nachhaltige Nutzung und Wiederverwertung von Batteriespeichern und trägt zur Netzentlastung an sonnigen Tagen bei. Gleichzeitig schafft sie Anreize für eine nachträgliche Installation von Speichersystemen, auch wenn die PV-Anlage bereits besteht.

Für Fragen steht der Bevölkerung die Fachstelle Umwelt und Energie der Gemeinde Teufen gerne zur Verfügung.

Ausbau Fussweg Ebni – Landhaus

Mehr Sicherheit für Schülerinnen, Schüler und Velofahrende

Die Gemeinde plant den Ausbau des Fussweges zwischen Ebni und Landhausstrasse, um den deutlich gestiegenen Fuss- und Veloverkehr sicherer zu gestalten. Seit dem Bau des Sekundarschulhauses Landhaus und der Nutzung der Sportanlagen passieren täglich rund 700 Fussgängerinnen und Fussgänger sowie über 350 Velos diesen Abschnitt.

Geplante Massnahmen

Der bestehende Fussweg wird auf eine durchgehende Breite von 2,40 m vergrössert, in Kurven zusätzlich verbreitert und mit Verbundsteinen befestigt. Die Beleuchtung wird optimiert, eine neue Natursteinmauer sorgt für Stabilität und der Hochwasserschutz bei der Sporthalle Landhaus wird verstärkt. Zudem wird die Umgebung nach ökologischen Kriterien aufgewertet.

Vor dem Primarschulhaus Landhaus wird eine beige Bodenmarkierung mit Querstreifen angebracht, um die Fläche als Pausenplatz klar erkennbar zu machen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Zwischen dem Parkplatz der Klinik Teufen und der Sporthalle gilt künftig ein Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder, um den Zugang zum Parkplatz sicherer zu gestalten.

Kosten und Zeitplan

Die Kosten für das Projekt belaufen sich gesamthaft auf CHF 180’000. Die Bauarbeiten sind für die Herbstferien 2025 vorgesehen, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Öffentliche Auflage

Das Projekt liegt vor seiner Realisierung während der gesetzlichen Fristen öffentlich auf. Die Auflage erfolgt in den nächsten Tagen. Die Realisierung erfolgt erst nach Abschluss des Auflageverfahrens.

Mit diesen Massnahmen will die Gemeinde Teufen die Sicherheit rund um die Schulanlagen Landhaus nachhaltig erhöhen und den geänderten Verkehrsverhältnissen Rechnung tragen.

Neue Leiterin der Baubewilligungsbehörde

Der Gemeinderat hat Miriam Handschin, wohnhaft in Weissbad, per 1. Januar 2026 zur neuen Leiterin der Baubewilligungsbehörde gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Pius Neuländner an, der Ende April 2026 in Frühpension geht.

Die 29-jährige Architektin bringt nicht nur eine fundierte Ausbildung (B.Sc. Architektur und dipl. Fachfrau Bau und Umwelt GFS) mit, sondern auch wertvolle Praxiserfahrung aus ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde Urnäsch. Seit 2020 ist sie dort in der Baugesuchs- und Liegenschaftenverwaltung tätig und kennt die Abläufe in einer Gemeindeverwaltung bestens.

Der Stellenantritt zu Jahresbeginn ermöglicht eine umfassende Einarbeitung und eine reibungslose Übergabe der Leitung. Der Gemeinderat dankt Pius Neuländner bereits heute für seinen langjährigen Einsatz und wünscht Miriam Handschin einen erfolgreichen Start in ihrer neuen Aufgabe.

Wahl Leiter Freibad

Albert Müller, Leiter des Freibads Teufen, tritt per 30. September 2025 nach 39 Jahren im Dienst der Gemeinde in den ordentlichen Ruhestand. Der Gemeinderat dankt ihm bereits heute für seinen jahrzehntelangen engagierten Einsatz.

Nach der öffentlichen Stellenausschreibung konnte im Rahmen eines strukturierten Auswahlverfahrens Roger Zeller, wohnhaft in Appenzell, als neuer Leiter für das Freibad Teufen gewählt werden. Herr Zeller bringt alle erforderlichen Qualifikationen für diese Herausforderung mit. Zuletzt arbeitete er als technischer Verantwortlicher im Freibad und Hallenbad Appenzell.

Roger Zeller wird die Stelle per 1. Februar 2026 mit einem Teilzeitpensum antreten und bereits ab Herbst 2025 punktuell in den Betrieb eingeführt.

Der Gemeinderat freut sich, mit Herrn Zeller eine kompetente und engagierte Persönlichkeit für die Stelle gewonnen zu haben.

Der Gemeinderat hat ausserdem …

  • die VüCH AG, St. Gallen, mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde beauftragt. Die VüCH AG wird mit entsprechend geschultem Personal regelmässig im Gemeindegebiet unterwegs sein, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu erfassen;
  • den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung 2024 der Stiftung Grubenmann-Sammlung zur Kenntnis genommen;
  • der Leistungsvereinbarung mit der Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) für die Jahre 2026 – 2028 zugestimmt;
  • die Mutationen der Lehrpersonen sowie die Schuljahresplanung 2025/2026 zur Kenntnis genommen.

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