Doppelspur und Bächli

04.05.2021 | TPoscht online
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Beschwerde Ungültigkeitserklärung Doppelspurinitiative Mit Verfügung vom 7. April 2021 unterbreitete das Bundesgericht dem Gemeinderat eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Sachen Ungültigkeitserklärung Doppelspurinitiative. Der Gemeinderat hat von der Beschwerde Kenntnis genommen, verzichtet jedoch auf eine Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichtes, da sich die Beschwerde vorwiegend gegen das im Kanton Appenzell Ausserrhoden praktizierte Verfahren richtet und die eigentliche Thematik Ortsdurchfahrt nur am Rande betrifft. Der Gemeinderat hätte sich erwünscht, dass die Ungültigkeitserklärung zu einem materiellen Entscheid geführt hätte und nicht wegen zu später Beschwerdeeinreichung zu einem Nichteintreten. Petition Nutzungskonzept Areal Bächli Am 22. Dezember 2020 wurde auf der Gemeindekanzlei die 198-fach unterzeichnete Petition Nutzungskonzept Areal Ausbildungszentrum Bächli (AZB) Teufen AR eingereicht. Der Gemeinderat hat von der Petition an seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 Kenntnis genommen und dabei insbesondere das weitere Vorgehen definiert. Gegenüber dem Departement Inneres und Sicherheit wurde mit Schreiben vom 18. Januar 2021 dargelegt, dass die Ansicht der fehlenden Eignung beim Standort Bächli vom Gemeinderat nachvollzogen werden könne, der Kanton um Prüfung von Alternativen gebeten werde und dass die Gemeinde angesichts der weit vorangeschrittenen Abklärungen rund um die Deponie Bächli die Kaufverhandlungen wieder aufnehmen möchte.  In der Zwischenzeit haben sich die Planungskommission und die Umweltschutzkommission mit den Fragestellungen betreffend Arealentwicklung auseinandergesetzt. Der Gemeinderat hat sich in der Folge an seiner Sitzung vom 27. April 2021 erneut mit der Thematik befasst. Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Baubewilligung durch die Baubewilligungskommission zwischenzeitlich erteilt worden ist, wobei diesbezügliche Rechtsverfahren im Gange sind. Baugesuche werden nach baurechtlichen Kriterien beurteilt. Die Haltung des Gemeinderates betreffend die fehlende Eignung des Standortes hat auf die Beurteilung durch die zuständige Baubewilligungsbehörde keinen Einfluss und darf dies auch nicht haben.  Der Gemeinderat konnte an der Sitzung zur Kenntnis nehmen, dass das Departement zurzeit einen Alternativstandort prüft. In Bezug auf die Fragestellungen zur Arealentwicklung ist unverändert auf das anstehende Mitwirkungsverfahren zur Richtplanung zu verweisen. Im Richtplanentwurf, welcher sich zurzeit in der kantonalen Vorprüfung befindet, werden die nachfolgende Aussagen zum Gebiet gemacht.
Die Richtplanbeschlüsse S 1.4.4 und S 5.1 sagen aus, dass im Gebiet Massnahmen für eine Siedlungsqualität getroffen werden sollen und dass in der Gewerbezone bei entsprechender Eignung andere Nutzungszonen zu prüfen sind. Von 1944 bis ca. 1972 wurden im Tobel des Leuenbachs im Bächli ca. 30’000 m³ Haushaltkehricht und  Industrieabfälle abgelagert und das Tobel damit aufgefüllt. Der Lauf des Leuenbachs wurde in einem Rohr gefasst und überschüttet. Das oberflächlich eindringende und das in der Deponie freigesetzte Wasser floss direkt in diese Eindolung. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten wurde der Leuenbach im Jahre 1975 im oberen Teil in eine neue Leitung verlegt, der Deponiekörper eingedeckt und begrünt bzw. mit Belag versehen, und die bestehenden Bauten für den Zivilschutz und die Feuerwehr erstellt. 1996 wurden im Rahmen der letzten Sanierungsmassnahmen ca. 20‘000 m3 Material auf dem unteren Teil der Deponie abgelagert, das Deponiesickerwasser gefasst und eine Abwasser-Pumpstation für die Förderung des Sickerwassers in die ARA Mühltobel erstellt sowie der Leuenbach in ein naturnahes, neues Bachbett verlegt. Der Standort gilt hinsichtlich dem Schutzgut Oberflächengewässer als belasteter Standort mit Überwachungs- und Sanierungsbedarf gemäss Altlastenvorordnung. Zudem besteht hinsichtlich der Gewässerschutzverordnung ein Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf wird nach langjährigen Probenahmen und Untersuchungen zurzeit in Koordination mit der kantonalen Amtsstelle im Detail festgelegt, wobei eine Umleitung der Eindolung auf kurzer Distanz im Vordergrund steht.  Gemäss Mitteilung das Kantons werde der Eintrag „belasteter Standort mit Überwachungs- und Sanierungsbedarf gemäss Altlastenverordnung“ nach Umsetzung der Massnahmen, was in Kürze erfolgen wird, gelöscht. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der Gemeinderat der Petition wegen der fehlenden Standorteignung Verständnis entgegenbringt und deswegen die Prüfung von Alternativen angeregt hat. In Bezug auf die Arealentwicklung wird auf das anstehende Mitwirkungsverfahren zur Richtplanung verwiesen. Eine Arealentwicklung wird durch die Deponie nicht wesentlich beeinträchtigt. Volksinitiative über eine Abstimmung für einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel, Teufen Am 23. März 2021 hat ein Initiativkomitee, bestehend aus Rolf Brunner, Philipp Schuchter, Felix Gmünder, Manfred Brunner, Jakob Brunnschweiler, Kurt Stäheli und Richard Wiesli (IG Tüüfner Engpass) bei der Gemeindekanzlei die Unterschriftenbogen betreffend die Volksinitiative für eine Abstimmung über einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel, Teufen, eingereicht.  Das in Form einer allgemeinen Anregung eingereichte Begehren hat folgenden Wortlaut: Der Gemeinderat wird hiermit ersucht, über einen Objektkredit von geschätzten CHF 35 Mio. für den Bau eines Bahntunnels zwischen Bahnhof und Stofel abstimmen zu lassen.  Die eingereichten Unterschriftenbogen wurden in der Zwischenzeit von der Gemeindekanzlei geprüft und amtlich beglaubigt. Die Prüfung ergab folgende Zahlen: Anzahl Bogen Total: 314 Anzahl gültige Unterschriften Total: 841 Anzahl ungültige Unterschriften Total: 24 Die Volksinitiative über eine Abstimmung für einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel, Teufen ist mit 841 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Initiative wird in Koordination mit der sich derzeit in Arbeit befindlichen Korridorstudie des Bundesamtes für Verkehr entschieden. Das Initiativkomitee wurde mit einem separaten Schreiben informiert. gk

Der Gemeinderat hat ausserdem…

–     den Anträgen des Vorstandes der Abfallregion (A-Region) zur Delegiertenversammlung, welche in schriftlicher Form durchgeführt wird, zugestimmt; –     einen Teil der Parzelle Nr. 1189 (Sommerweide zur landwirtschaftlichen Nutzung in der Umgebung des Freibades Teufen) Herrn Roland Nüesch aus Teufen zur Gebrauchsleihe bis ins Jahr 2026 überlassen. Ein entsprechender Gebrauchsleihevertrag wurde ausgearbeitet; –     sich zur Totalrevision des Volksschulgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden vernehmen lassen.    

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