Bis Ende März muss der Gemeinderat Gewissheit haben. Sonst wäre die Abstimmung vom 17. Mai gefährdet. Foto: tiz
Der Gemeinderat Teufen hat einen heiklen Entscheid zu fällen: Ist die Doppelspur-Initiative für gültig oder ungültig zu erklären? Aufgrund der komplexen Sachlage trafen sich Gemeinderat, Initiativkomitee und Rechtsberater vergangene Woche zu einem Gespräch. Dabei wurde man sich über das weitere Vorgehen einig (Medienmitteilung unten).
«Deadline ist Ende März.» Das sagte Gemeindepräsident Reto Altherr Mitte Februar zur TP. Und diese Aussage gilt weiterhin. Liegt der Gemeinde bis Ende März kein definitiver Entscheid über die Gültigkeit der Doppelspur-Initiative vor, kann die für den 17. Mai geplante Abstimmung über den Tunnel-Projektierungskredit nicht planmässig durchgeführt werden.
Gemeinsame Beurteilung
Aber einfach ist die Sachlage bei der Initiative nicht – insbesondere aus rechtlicher Sicht. Deshalb entschied sich der Gemeinderat bei seiner Sitzung vom 4. Februar für eine Rechtsanhörung. Diese fand vergangenen Donnerstag statt. Anwesend waren nebst Initiativkomitee und Gemeinderat auch zwei Rechtsprofessoren: Prof. Dr. Benjamin Schindler und Prof. Dr. Sebastian Heselhaus. Beide haben ein Gutachten zur Initiative erstellt. Ersterer im Auftrag der Gemeinde, letzterer im Auftrag des Komitees. Wie erwartet, kamen sie nicht zum gleichen Schluss – mehr dazu lesen Sie hier. Aber: «Das Treffen von vergangener Woche kann ich durchaus als konstruktiv bezeichnen», sagt Reto Altherr heute auf Anfrage. Zwar ist dabei noch kein definitiver Entscheid resultiert. Aber man hat eine gemeinsame Stossrichtung festgelegt. «Die beiden Berater werden die noch offenen, juristischen Fragen nun gemeinsam analysieren. So gewinnen wir eine höhere Rechtssicherheit und finden hoffentlich einen Konsens.» Dafür gibt sich der Gemeinderat zwei weitere Wochen Zeit. Definitiv entscheiden, will er am 17. März. Geht dieser Zeitplan auf und wird der Rechtsweg nicht beschritten, könnte die Abstimmung von 17. Mai also immer noch durchgeführt werden. «Das ist natürlich unser grosses Ziel», so Altherr.
Verhandlungen mit dem BAV
Auf dem Tisch von Reto Altherr liegt noch eine weitere ODT-Pendenz: die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV). Dabei geht es um allfällige Sicherungsmassnahmen für die Ortsdurchfahrt für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des angedachten Tunnel-Projektierungskredits (im Falle einer Annahme am 17. Mai). Nach aktuellem Stand müssten diese Kosten die Gemeinde tragen. Laut Schätzungen der Appenzeller Bahnen wären das rund fünf Millionen Franken. Ziel der Gemeinde ist es nun, einen besseren Kostenteiler auszuhandeln. An der Informationsversammlung vom 18. Februar hatte Reto Altherr bereits angekündigt, dass eine Besprechung beim BAV kurz bevorsteht: «Wir waren dort und warten auf ein Schreiben aus Bern.» tiz
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Vom 25. und 27. Februar 2020Initiative für eine Abstimmung über die Doppelspur der Ortsdurchfahrt Teufen
Der Gemeinderat Teufen hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2020 das Zustandekommen der Initiative für eine Abstimmung über die Doppelspur der Ortsdurchfahrt Teufen zwischen Bahnhof und Stofel festgestellt. Mit der Überprüfung der materiellen Gültigkeit werde sich der Gemeinderat an einer nächsten Sitzung auseinandersetzen und im Nachgang über das weitere Vorgehen informieren. Nach Konsultation und Diskussion der in der Sache erstellten Rechtsgutachten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2020 beschlossen, das Initiativkomitee und die beiden involvierten Rechtsspezialisten Prof. Dr. Sebastian Heselhaus und Prof. Dr. Benjamin Schindler an eine nächste Gemeinderatssitzung einzuladen. Der Gemeinderat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 27. Februar 2020 eine Delegation des Initiativkomitees und die beiden Herren Prof. Dr. Sebastian Heselhaus und Prof. Dr. Benjamin Schindler empfangen. In einem konstruktiven Gespräch wurden die Gutachten erläutert und lösungsorientiert diskutiert. Dabei zeigte sich, dass Fragestellungen zusätzliche Rechtsabklärungen notwendig machen. Diese Rechtsabklärungen erfolgen koordiniert und sind Grundlage für die Festlegung des weiteren Vorgehens, einerseits beim Initiativkomitee und andererseits beim Gemeinderat. Dies auch vor dem Hintergrund der vom Gemeinderat auf den 17. Mai 2020 angekündigten Abstimmung über einen Projektierungskredit Tunnelvariante. Abschliessende Entscheide sollten bis spätestens 17. März 2020 vorliegen.
Freigabe Rahmenkredit für geplante Sanierungen Abwassernetz
Für die Sanierung, Umlegung und Netzergänzungen der Abwasserkanäle auf dem Gemeindegebiet wurde ein Rahmenkredit für den Zeitraum von 2020 bis 2022 in der Höhe von 850‘000 Franken bewilligt. Mit dem Kredit sollen bestehende Schmutz- und Mischwasserleitungen saniert werden. Zudem sind Modifikationen der bestehenden Leitungen geplant. Im Kredit ist auch der Neubau einer Meteorwasserleitung in der Hauptstrasse Niederteufen vorgesehen. Geplanter Baustart ist in diesem Jahr.
Jahresrechnung 2019 Regionale Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais
Die Feuerwehrkommission präsentierte die Jahresrechnung des vergangenen Jahres. Erfreulicherweise schliesst diese besser ab als budgetiert – nämlich um 130‘000 Franken im operativen Ergebnis. Ein höherer betrieblicher Ertrag, konsequent verrechnete Einsätze und ein sorgsamer Umgang mit den betriebseigenen Mitteln führten zum Minderaufwand. Der Beitrag der Gemeinde Teufen beläuft sich auf 369‘691.75 Franken anstelle der veranschlagten 421‘874.25 Franken. Die Jahresrechnung wird vom Gemeinderat unter Verdankung der geleisteten Arbeit genehmigt.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– der Bauabrechnung für die Fassaden- und Dachsanierung der Hechtremise in der Höhe von 210‘540 Franken zugestimmt. Die Mehraufwände gegenüber dem Kredit von 180‘000 Franken lassen sich durch den Ersatz der morschen und faulen Holzbauteile (Stürze, Pfetten, Schindeln etc.) zu erklären.
– die Bauabrechnung für die Sanierung der Bubenrütistrasse in der Höhe von 647‘103 Franken genehmigt.
– dem Gebührentarif der regionalen Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais, welcher ab dem 1. März 2020 Anwendung findet, zugestimmt. – einen Kredit in der Höhe von 545‘000 Franken für die Wasserleitungserneuerung im Gebiet zwischen der Steinerstrasse, Wonnenstein und Gmünden gewährt.