Das Volk soll über den Gestaltungsplan Unteres Gremm abstimmen können

10.09.2018 | Erich Gmünder
thuerer park unteres gremm (10)
Philipp Schuchter will, dass das Volk über die Überbauung des ehemaligen Thürerparks abstimmen kann. Fotos: EG

Erich Gmünder

Gegen den Gestaltungsplan Unteres Gremm (ehemals Thürerpark) werden zurzeit Unterschriften gesammelt. Ein Komitee um den Teufner Architekten Philipp Schuchter will damit erreichen, dass die Bevölkerung bei dieser Überbauung das letzte Wort hat.

Falls das Referendum zustandekommt, wird dies der erste Teufner Gestaltungsplan sein, über den an der Urne abgestimmt wird. Philipp Schuchter ist überzeugt, dass sein Komitee die nötigen 100 Unterschriften rasch beisammen hat. Die Referendumsfrist läuft am Dienstag, 2. Oktober ab.

Möglich wird die Abstimmung aufgrund einer Initiative, welche 2016 an der Urne mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. Auslöser für die Initiative, welche ein Mitbestimmungsrecht bei Sondernutzungsplänen forderte, war just die Überbauung Unteres Gremm. Das Vorgehen der Investoren, die im Mai 2014 mitten in der Brutzeit der Vögel rund 100 ältere Bäume abholzen liessen, hatte in der Bevölkerung grossen Unmut ausgelöst. Innert weniger Wochen waren die nötigen Unterschriften für eine Initiative zusammengekommen, welche Sondernutzungspläne künftig dem fakultativen Referendum unterstellt.

Unteres Gremm mit der Villa Thürer – seit der Abholzung vor viereinhalb Jahren liegt das Grundstück brach.

Gründe, weshalb das Volk nun in diesem konkreten Fall an die Urne gerufen werden soll, hat es laut Philipp Schuchter gleich mehrere.

Architektonisch unbefriedigend

Einerseits architektonische Gründe: Das Komitee bemängelt die Gestaltung und Materialisierung der Bauten mit vorfabrizierten Betonbalkonen und flachen Dächern, die fehlende Differenzierung in der Volumetrie, der Höhe und der Ausrichtung der Häuser. Konkret stört sich Philipp Schuchter daran, dass damit neun massive, praktisch identische Gebäude entstehen würden. Stossend findet er auch, dass in einem anderen Fall einer Teufner Bauherrschaft in der gleichen Zone das Erstellen von Balkonen nicht erlaubt wurde.

Gegen das Behindertengleichstellungsgesetz

Behindertengleichstellungsgesetz: Fehlende behindertengerechte Fusswegverbindung innerhalb der Siedlung und zum Alters- und Pflegeheim Haus Unteres Gremm. Die geplante Fusswegverbindung weise ein Gefälle von 12 Prozent auf, was sich für Behinderte mit Rollstuhl oder ältere Personen mit Rollator nicht selbständig bewältigen lasse. Vorgeschrieben seien laut Behindertengesetz maximal 6 Prozent.

Laut Philipp Schuchter wäre ein kleineres Gefälle möglich, wenn man den Weg serpentinenartig durch das Areal führen würde. Zudem wäre das die letzte Gelegenheit, das Alters- und Pflegeheim Haus Unteres Gremm HUG besser ans Dorf anzuschliessen.

Finanzierung: Die Zufahrtsstrasse West, ab Gremmstrasse, soll durch die Gemeinde finanziert werden

Chance verpasst

Baugesetz: 10 Abweichungen wie beispielsweise mehr Geschosse oder kleinere Gebäude- und Strassenabstände gegenüber den Regelbauvorschriften, was praktisch eine Aufzonung von W2a in W3 (Wohnzone drei- statt zweigeschossig) bedeute – und dies ohne die Chance zu nutzen und erhöhte Gestaltungsqualitäten zu fordern. Ein Quartierplan erlaube, von den Bauvorschriften abzuweichen. Die Gemeinde habe die Chance verpasst, zur Kompensation der Mehrausnützung entsprechende Forderungen zu stellen. Hier habe man einseitig auf die Interessen der Bauherrschaft Rücksicht genommen.

Gemäss Philipp Schuchter seien es sogar ein Dutzend Abweichungen, wenn man neue Vorschriften bezüglich Energiestandards einbeziehe. Statt Erdsonde und Photovoltaik inkl. Speicheranlage, wie dies den Initianten vorschwebt, werde der Bauherrschaft erlaubt, sich an die Fernwärmeversorgung (Holzschnitzelheizung im Haus Unteres Gremm) anzuschliessen, deren Kapazitäten zu diesem Zweck wohl mit grossem Aufwand erhöht werden müssten. Gemäss Philipp Schuchter sollte Teufen mit dem Label „Energiestadt“ alles daran setzen, dass neue Siedlungen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % nachhaltig zu betreiben sind.

„Schwer enttäuscht“

Die nun aufgestellten Forderungen seien überdies nicht neu, sondern bereits im Mitwirkungsverfahren dem Gemeinderat mitgeteilt worden. Die nun aufgelegten Unterlagen in der Gemeinde trügen aber nach wie vor den Stempel vom 17. Dezember 2017, sprich, man habe die Änderungswünsche nicht berücksichtigt. „Dafür kann man nicht die Bauherrschaft verantwortlich machen, jedoch bin ich von den Gemeindebehörden schwer enttäuscht.“

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