Aufnahme von Flüchtlingen in den Mittelländer Gemeinden

13.10.2015 | TPoscht online
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Das Thema Flüchtlinge sowie die Zuweisung der Asylsuchenden in die Kantone und Gemeinden beherrschten die Schlagzeilen der letzten Wochen. Bestimmt haben Sie sich beim Zeitunglesen oder Nachrichtenhören auch schon gefragt, was dieser Flüchtlingsstrom in die Schweiz für unsere Region bedeutet. Wie viele Flüchtlinge werden Appenzell Ausserrhoden zugewiesen? Wie viele dem Appenzeller Mittelland?

Die RSHB (Regionale Sozialhilfe Behörde) bestehend aus je einem Ratsmitglied der Gemeinden Speicher, Trogen, Teufen, Bühler und Gais möchten Sie nachstehend mit einen kurzen Überblick über das Asylwesen informieren.
Wer ist ein Flüchtling und wer entscheidet darüber?
Als Flüchtlinge gelten Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen (insbesondere Gefährdung von Leib und Leben sowie Freiheit) ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Bei (vorübergehend) Schutzbedürftigen liegt eine schwere Gefährdung vor, insbesondere während Kriegen oder Bürgerkriegen sowie in Situationen allgemeiner Gewalt [Asylgesetz; AsylG Art. 3 und 4].

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüfen allein die Bundesbehörden: Erstinstanzlich das Bundesamt für Migration (BFM) und zweitinstanzlich (und abschliessend) das Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Asylverfahren und Asylgewährung sind also bundesrechtlich geregelt und die Kantone und Gemeinden unterstehen den Weisungen des Bundes.
Wohin kommen die Flüchtlinge?
Die registrierten Asylsuchenden werden vom Bundesamt für Migration in einem der Zentren für Asylsuchende (ZfA) untergebracht. Für unseren Kanton ist dies das ZfA Landegg-St.Gallen in Eggersriet. Von dort aus werden die Asylsuchenden gemäss einem Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt. Die Asylsuchenden, welche dem Appenzeller Mittelland zugewiesen wurden, werden in den von den Gemeinden zur Verfügung gestellten oder zu diesem Zweck angemieteten Liegenschaften untergebracht. Die Wohnungen werden als Wohngemeinschaften genutzt. Dabei wird auf die ethnische Zusammensetzung der Bewohner geachtet, um kulturellen, politischen oder religiösen Konflikten in den Unterkünften vorzubeugen.
Bewilligung zum Bleiben
Das Bundesamt für Migration unterscheidet vier verschiedene Aufenthaltsbewilligungen für Asylsuchende:
Die B-Bewilligung wird anerkannten Flüchtlingen erteilt. Dieser sogenannt „positive Asylentscheid“ ermöglicht eine Jahresaufenthaltsbewilligung, welche in der Regel nach fünf Jahren in eine Niederlassungsbewilligung C umgewandelt wird. Somit sind anerkannte Flüchtlinge allen anderen ausländischen Personen mit B-Bewilligung (Jahresaufenthalt) gleichgestellt.
Die F-Bewilligung erhalten Asylsuchende, welche nur vorläufig aufgenommen werden. Diese Asylsuchenden erfüllen nicht alle Kriterien des Flüchtlingsbegriffes gemäss Asylgesetz, eine Wegweisung ist jedoch wegen konkreter Gefährdung im Heimat- oder Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar. F-Bewilligungen werden aktuell am meisten ausgestellt. Eine solche Bewilligung muss jedes Jahr verlängert werden. Daraus resultiert jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung.
Die S-Bewilligung wird Schutzbedürftigen erteilt. Bei dieser Flüchtlingskategorie handelt es sich um Menschen, die keine Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes sind. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes richtet sich nach der Art oder des Ausmasses der Gefährdung. Es sind Menschen, die vor Situationen allgemeiner Gewalt oder systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen. Der Bundesrat entscheidet, ob und nach welchen Kriterien vorübergehender Schutz gewährt wird.
Asylsuchende, welche auf einen Entscheid des Bundesamtes für Migration warten, werden dem Status N zugeordnet. N bedeutet, das Verfahren ist hängig.
Ablehnen und Nichteintreten
Ein Asylgesuch wird abgelehnt, wenn die asylsuchende Person nach Prüfung der erforderlichen Kriterien kein Flüchtling gemäss Asylgesetz ist und der Wegweisung keine beachtlichen Gründe entgegenstehen. Dem Gesuchsteller wird eine Frist gesetzt, bis wann er die Schweiz verlassen muss. Bis es soweit ist, leben die abgewiesenen Asylsuchenden in einer Nothilfeunterkunft und erhalten Nothilfe (CHF 8 pro Tag). Für das Appenzeller Mittelland befindet sich die Nothilfeunterkunft in Bühler.

Ein Nichteintretensentscheid (NEE) bedeutet, dass ein Asylgesuch aus formellen Gründen nicht weiter behandelt wird. Die Betroffenen müssen die Schweiz in der Regel umgehend verlassen.
Zuständigkeiten
Das Schweizerische Asylwesen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Kantone und die Gemeinden übernehmen im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche: Die Unterbringung und die Betreuung der Asylsuchenden während des Verfahrens, den Vollzug der vom Bund angeordneten Wegweisungen/Ausschaffungen sowie die Regelung des Aufenthaltsstatus jener Personen, die nach Abschluss des Asylverfahrens in der Schweiz bleiben können.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind für die Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie Betreuung und Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden (Nothilfebezüger) hauptsächlich das Amt für Gesellschaft, Fachstelle Asyl und Integration in Herisau sowie die Sozialen Dienste der Gemeinden zuständig. Die Betreuung, Unterbringung und Integrationsmassnahmen von anerkannten Flüchtlingen obliegen der Beratungsstelle für Flüchtlinge in Teufen und in Herisau. Die Gemeinden Speicher, Trogen, Teufen, Bühler und Gais gehören zu den Sozialen Diensten Appenzeller Mittelland (SDAM) und Speicher amtet als Sitzgemeinde. Den SDAM stehen für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen insgesamt 17 Liegenschaften zur Verfügung.
Kosten und Kostenverteilung
Die Gemeinden können sämtliche Kosten beim Kanton in Rechnung stellen – und dieser wiederum beim Bund. Das Asylwesen ist für die Gemeinden also kostenneutral; es wird mit Steuergeldern des Bundes finanziert. Der Bund zahlt den Kantonen die Unterkunfts- und Betreuungskosten sowie sämtliche Unterstützungsleistungen (Sozialhilfe). Zudem vergütet der Kanton den Gemeinden einen Viertel der Verwaltungskostenpauschale des Bundes (pro Zuweisung) sowie 90% des Mehrertrages, falls ein solcher aufgrund höherer Bundeszuweisungen in den Kanton entstanden ist. Abgerechnet wird mit den Gemeinden mit Hilfe von Pauschalen. Die Gemeinde bezahlt die Unterkunft (Unterbringungspauschale CHF 10.90 bis CHF 15.90 pro Person pro Tag), die Krankenkasse (Grundversicherung) sowie einen Grundbedarf von CHF 17.75 pro Person pro Tag (für Minderjährige CHF 11.20 pro Tag) für den Lebensunterhalt (Essen, Kleider, Toilettenartikel, Taschengeld). Das Geld für den Grundbedarf wird monatlich von der Betreuungsstelle für Asylsuchende ausbezahlt.
Beschäftigung und Erwerbstätigkeit
Die Asylsuchenden haben die Möglichkeit, Deutsch-Kurse zu besuchen. Wenn die Deutsch-Kenntnisse der Asylsuchenden ausreichend sind, bieten die SDAM diverse Beschäftigungsprogramme an. Damit möchte man den negativen Auswirkungen der Erwerbslosigkeit entgegenwirken. Zu den Beschäftigungsprogrammen der SDAM gehören Unterhaltsarbeiten zugunsten von anderen Asylunterkünften (Einrichtung, Reinigung, Entsorgungen etc.) sowie gemeinnützige Arbeitseinsätze. Für ihren Einsatz werden die Asylsuchenden mit CHF 10 pro Stunde entlöhnt.

Für Asylsuchende besteht während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs ein generelles Arbeitsverbot. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Witold Netter, Fachperson Asylbetreuung SDAM, sieht die Schwierigkeiten jedoch einerseits bei den Sprachkenntnissen, andererseits bei den fehlenden/mangelhaften Ausbildungen der Asylsuchenden. Trotzdem gelingt es ihm und seinem Team immer wieder, Arbeitsstellen zu vermitteln.
Entwicklung und Prognose
Zurzeit werden pro Woche ca. 1000 Asylsuchende vom Bund auf die Kantone verteilt. Tendenz steigend. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist aufgrund seiner Bevölkerungszahl verpflichtet, 0.8% der Asylsuchenden aufzunehmen. Max Eugster, Leiter der Fachstelle Asyl des Kantons Appenzell Ausserrhoden, erwartet aufgrund der aktuellen Flüchtlingsströme bis Ende Jahr noch ca. 250 Asylsuchende. Das Appenzeller Mittelland muss davon ca. einen Drittel aufnehmen.
RSHB
Regionale Sozialhilfe Behörde Appenzeller Mittelland

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