Die Teufner Schulpräsidentin Ursula von Burg geriet in einem Artikel der Innerrhoder Zeitung „Appenzeller Volksfreund“ unter Beschuss wegen Verletzung der Gewaltentrennung und überrissener Entschädigungen, als sie interimistisch als Schulleiterin fungierte. Gestern stellten sich die Zahlen als falsch heraus. Jetzt wird Ursula von Burg auch in Sachen Gewaltentrennung entlastet.
Das St. Galler Tagblatt zitiert den Sekretär des Ausserrhoder Departementes Bildung, Christian Aegerter. Dieser beurteilt die interimistische Amtsübernahme durch die Schulpräsidentin als „nicht ideal, aber zulässig, wenn sie zeitlich befristet und sachlich begründet ist.“
Auch Thomas Frey, Leiter des kantonalen Rechtsdienstes sieht laut Tagblatt in der interimistischen Amtsübernahme durch die Schulpräsidentin keinen Verstoss gegen die Gewaltentrennung.
Hier geht’s zum Artikel im Tagblatt vom 16. Oktober 2015 PDF