Abstimmungsvorlagen Urnenabstimmung vom 24. November

30.09.2019 | Erika Preisig-Studach
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Nebst dem Voranschlag 2020 wird am 24. November 2019 an der Urne noch über zwei weitere kommunale Vorlagen entschieden. Einerseits kommt die Volksinitiative Schiesssportzentrum Teufen AR zur Abstimmung und andererseits legt der Gemeinderat der Stimmbürgerschaft einen Investitionskredit über CHF 2‘300‘000 für die Glasfasererschliessung (FTTH) des gesamten Gemeindegebietes zum Entscheid vor. Der Gemeinderat hat das entsprechende Abstimmungsedikt für sämtliche Abstimmungsvorlagen an der Sitzung vom 24. September 2019 zuhanden der Volksabstimmung vom 24. November 2019 verabschiedet.

Die öffentliche Orientierungsversammlung findet am 6. November 2019, 19:30 Uhr im Lindensaal in Teufen statt.

Voranschlag 2020

Erstmals präsentiert die Gemeinde Teufen zusammen mit dem Voranschlag 2020 einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Damit wird die gesetzliche Vorgabe des Finanzhaushaltsgesetzes FHG erfüllt. Der Voranschlag 2020 wird somit nicht mehr in der bisher bekannten Form gedruckt.

Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2020 weist auf der zweiten Stufe der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 17’300 aus. Auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung wird jedoch ein Verlust von CHF 0.709 Mio. ausgewiesen. Verantwortlich für den Verlust sind insbesondere ein höherer Personalaufwand bei den Schulen aufgrund zusätzlicher Klassen bzw. höherer Schülerzahlen sowie der Einführung der Schulsozialarbeit. Ein leichter Anstieg der Personalkosten ist zudem auch bei den Heimen zu verzeichnen. Auf der zweiten Stufe der Erfolgsrechnung (Gesamtergebnis) kann insbesondere mittels Auflösung der Zusatzabschreibungen das Defizit eliminiert werden.

Nach einer zweimaligen Steuersenkung (2018 von 3.0 auf 2.9 Einheiten und 2019 von 2.9 auf 2.8 Einheiten) wird im Voranschlag 2020 kein massgebliches
Steuerwachstum gegenüber 2019 erwartet.

Für das kommende Jahr werden Nettoinvestitionen von insgesamt rund CHF 7.5 Mio. veranschlagt. Es wird mit Investitionsausgaben von ca. CHF 8,0 Mio. und Investitionseinnahmen von ca. CHF 0.5 Mio. gerechnet.

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2020 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) am 24. September 2019 genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 24. November 2019 verabschiedet. 

 

Volksinitiative Schiesssportzentrum Teufen AR

Die am 27. Juni 2019 von einem fünfköpfigen Initiativkomitee eingereichte Initiative ist mit 226 gültigen Unterschriften zustande gekommen und wurde vom
Gemeinderat am 13. August 2019 für gültig erklärt. Der Initiativtext lautet:

„Der Gemeinderat Teufen AR wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern hiermit ersucht, im Hinblick auf den aktuellen Bedarf der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen für die Sanierung des Schiesssportzentrums im Sinne eines Schuldenerlasses bis 31. Dezember 2030 auf die Verzinsung des Darlehens vom 24. März 2011 (derzeit in der Höhe von CHF 820‘000) zu verzichten und während dieser Zeit auch die Pflicht zur Amortisation des Darlehens mit CHF 20‘000 pro Jahr auszusetzen, alles durch Anpassung des Darlehensvertrages.

Zudem wird der Gemeinderat Teufen AR von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ermächtigt, der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen bei Bedarf zur Sicherstellung der Weiterführung des Betriebes einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von bis zu CHF 52‘000 zu gewähren. Die Einzelheiten für diese Unterstützung im Bedarfsfall werden ebenfalls vertraglich geregelt.“

Im Abstimmungsedikt, welches den Stimmberechtigten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen frühestens vier aber spätestens drei Wochen vor der Volksabstim-mung zugestellt wird, haben sowohl die Initianten als auch der Gemeinderat ihre Sichtweise dargelegt. Der Gemeinderat empfiehlt dabei ohne Gegenvorschlag, die Initiative abzulehnen.


Investitionskredit über CHF 2‘300‘000 für die Glasfasererschliessung (FTTH) des gesamten Gemeindegebietes

In den Jahren 2012 bis 2014 ist in den dicht besiedelten Gemeindegebieten ein flächendeckendes Glasfasernetz FTTH (Fiber to the home) erstellt worden. Bei der Realisation hatte die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) die Federführung inne. Die sich in diesem Rayon befindenden Wohnungen oder Geschäfte wurden kostenlos angeschlossen. Das Netz wurde in der Folge erweitert, wobei Beiträge der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Höhe von insgesamt CHF 222‘000 erhoben wurden. SAK und Swisscom haben gemeinsam bis anhin rund CHF 11 Mio. in das Glasfasernetz im Gemeindegebiet investiert.

Heute sind von total 1‘335 Liegenschaft im Teufner Versorgungsgebiet der SAK deren 373, respektive von 2‘670 Nutzungseinheiten (Wohneinheiten, Geschäfte), deren 400 nicht angeschlossen. 30 Nutzungseinheiten im Gebiet Jonenwatt, welche nicht zum Versorgungsgebiet der SAK gehören, verfügen aktuell ebenfalls nicht über einen Glasfaseranschluss. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird eine flächendeckende Glasfasererschliessung auch von der Bevölkerung in Aussengebieten zunehmend erwartet. SAK und Swisscom finanzieren die Erschliessung von Aussengebieten nicht, wenn nicht die betroffene Gemeinde den wesentlichen Kostenanteil trägt. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, einen Investitionsbeitrag zu leisten. Aus diesem Grund und im Sinne der
Gleichbehandlung sieht der Gemeinderat auch vor, die bisher geleisteten Anschlussbeiträge zurück zu erstatten. Die SAK und Swisscom haben sich aufgrund der
Verhandlungen dazu bereit erklärt, mit CHF 200‘000 den wesentlichen Anteil der Rückerstattungen zu übernehmen.

Für die maximale Erschliessung wird seitens der Gemeinde ein Investitionskredit von CHF 2‘300‘000 inkl. MWST benötigt. Dieser Betrag wird dem Stimmvolk am 24. November 2019 zum Beschluss vorgelegt.

 

Verkauf Jägerhüsli – aktueller Stand

Der Gemeinderat hat im September 2018 das Wohnhaus Oberfeld (Jägerhüsli) zum Verkauf ausgeschrieben. Auf das Inserat hin sind einige Angebote eingegangen, wobei sich Interessenten vor Einreichen eines Angebotes mit Fragen betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht direkt an den Kanton gewandt haben. Nachdem der Bestand des Fuss- und Fahrwegrechtes seitens des Kantons verneint wurde, haben Interessenten teilweise vom Einreichen eines Angebotes Abstand genommen. Aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsauffassung betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht zwischen Kanton und Gemeinde wurde ein Verkauf aufgeschoben, bis die Angelegenheit verbindlich geklärt ist. In der Zwischenzeit hat die zuständige Abteilung des Departementes Bau und Volkswirtschaft entgegen der raumplanungsrechtlichen Beurteilung der gleichen Abteilung aus dem Jahre 2017 zusätzlich den Bestand des Wohnhauses in Frage gestellt.

Der Gemeinderat sieht sich daher veranlasst, eine verbindliche Festlegung betreffend das Fuss- und Fahrwegrecht und den Bestand des Wohnhauses zu erwirken. Entsprechende Vorbereitungen sind im Gange.

Nach verbindlicher Klärung der Rechtssituation wird der Gemeinderat informieren und noch einmal die Gelegenheit zur Angebotseinreichung geben. Bisherige Anbieter werden persönlich angeschrieben.

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