Gmünden und Tempo 30

24.04.2026 | Timo Züst

Im Foyer der Turnhalle Landhaus informierten Gemeinde und Kanton am Donnerstagabend über zwei Projekte. Beide befinden sich auf Teufner Gemeindegebiet und bei beiden startet gerade die Mitwirkung. Dort hören die Gemeinsamkeiten dann aber auch auf. Denn das eine ist ein Grossprojekt mit einem Preisschild von über 60 Mio. Franken und das andere eine 397 Meter lange Tempo-30-Zone. Die Rede ist vom geplanten Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum im Gebiet Gmünden und einer neuen Tempobeschränkung auf dem unteren Teil der Gremmstrasse.

Gemeinderat Harry Ramsauer spaziert an den Gmünden-Plänen vorbei. Fotos: tiz

Gmünden

An diesem Abend sind nebst dem Gemeinderat auch zwei Vertreter des Kantons und ein Raumplaner anwesend. Ihre Aufgabe ist es, das geplante Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum im Gebiet Gmünden zu erläutern. Und ein bisschen zu bewerben. Denn die eigentliche Hürde für dieses 60-Mio-Projekt – rund 11 Mio. Franken davon bezahlt der Bund – steht noch an: Die kantonale Volksabstimmung. Angesetzt war sie einst für den 29. November. Andreas Vetsch vom Strassenverkehrsamt sagte am Donnerstagabend aber: «Ob wir diesen Termin einhalten können, ist noch nicht klar. Es bestehen da noch gewisse Abhängigkeiten.» Solche gibt es laut Kanton auch zwischen Strassenverkehrsamt, Verkehrspolizei und Strafvollzugsanstalt. Deshalb sollen diese drei Einheiten auch im Gebiet Gmünden zusammengezogen werden.

Die Argumente für das Projekt nebst Synergien? «Das Strassenverkehrsamt ist heute auf acht Standorte verteilt. Davon sind einige gemietet und die Infrastruktur ist an vielen Orten alles andere als optimal. Auch der Standort der Verkehrspolizei im Trogener Dorfzentrum ist nicht ideal. In Gmünden könnten wir für beide Einheiten gute Voraussetzungen schaffen.» Ausserdem ist die Vollzugsanstalt Gmünden sowieso sanierungsbedürftig. Insbesondere die Zellgrösse entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Der Ansatz des Kantons ist deshalb: Drei Fliegen mit einer 60-Mio-Klappe.

Im kantonalen Richtplan ist dieses Projekt allerdings bereits berücksichtigt, der betroffene Boden gehört dem Kanton und der Kantonsrat hat sich im Oktober 2025 bereits (fast einstimmig) dafür ausgesprochen. Nur die Volksabstimmung steht noch aus. Warum denn nun jetzt noch ein Infoanlass in Teufen? «Weil die betroffenen Flächen heute grösstenteils in der Landwirtschaftszone liegen, muss der Zonenplan angepasst werden. Zudem verlangt das Gesetz bei erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaftsbild einen Überbauungsplan», erklärt Raumplaner Manuel Rey (ERR AG). Da es sich dabei um ein kommunales Instrument handelt, obliegt der Erlass dem Teufner Gemeinderat. Das bedeutet auch: Das Teufner Stimmvolk kann mitreden – wenn es denn will. Noch bis zum 16. Mai läuft das Mitwirkungsverfahren (www.mitwirken-teufen.ch). Nach der Bereinigung der Eingaben folgen das 30-tägige Auflageverfahren und der Erlass, der dem fakultativen Referendum untersteht. Der Kanton ist bei diesem Grossprojekt also nebst der Zustimmung der gesamten AR-Bevölkerung insbesondere auf das Wohlwollen der Teufnerinnen und Teufner angewiesen. Auch deshalb enthält der entsprechende Teilzonen- und Überbauungsplan noch eine zweite Zonenanpassung: Neben der ehemaligen ARA Gmünden (heute nur noch Retention) soll ein neuer Durchgangsplatz für Fahrende entstehen – als Ersatz für den Zeughausplatz. «Sie alle wissen, wie oft der Zeughausplatz besetzt ist. Als Durchgangsplatz für Fahrende eignet er sich deshalb wirklich nicht», sagt Andreas Vetsch.

Insgesamt gingen bei dieser Zonen-Anpassung 32’284 Quadratemeter Landwirtschaftsland verloren. 10’662 Quadratmeter davon würden der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen, 3832 Quadratmeter würden zu Verkehrsflächen innerhalb der Bauzone und auf 18’725 Quadratmetern soll ein Obsthain realisiert werden – in der «Grünzone Schutz». «Der Überbauungsplan versucht generell, die für das Projekt nötigen Versiegelungen so gut wie möglich zu kompensieren. Und die eingezonte Fläche beläuft sich auf das Minimum», sagt Raumplaner Manuel Rey.

Tempo-30-Zone Gremmstrasse

Die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen ist ein «ewiges Thema» der Gemeinde Teufen. Sie geht auf das Verkehrskonzept aus dem Jahr 2019 und auf die Wünsche vieler Anwohnenden zurück. «Bei diesem Abschnitt der Gremmstrasse – von der Hauptstrasse bis zum Abzweiger Schützenbergstrasse – geht es aber in erster Linie um die Sicherheit. Es ist eine Sofortmassnahme, die wir möglichst rasch umsetzen wollen», sagt Gemeinderat Harry Ramsauer (Bau und Umwelt). So hat der Gemeinderat die Einführung denn auch schon beschlossen – an der Sitzung vom 3. März. Eine Mitwirkung gibt es trotzdem: Sie läuft vom 27. April bis zum 18. Mai. Realisiert wird sie dann im Idealfall noch diesen Sommer.

Diese Eile begründet Urs Kellenberger, Leiter Bau und Planung, insbesondere mit der Eröffnung der Primarschule Hörli im vergangenen Sommer. «Heute gilt hier Tempo 40. Wir haben Geschwindigkeitsmessungen machen lassen und wissen, dass fast ein Drittel der Autos zu schnell unterwegs ist.» Immerhin: Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt «nur» 36 Km/h. Der letzte Unfall passierte hier im März 2023, als ein 13-jähriges Mädchen auf dem Trottoir angefahren wurde. «Und jeder Unfall ist einer zu viel.» Auf diesen 397 Metern Strasse soll deshalb eine klassische Tempo-30-Zone entstehen; mit farblichen Markierungen als Fussgänger-Querungs-Bereiche, mit einigen Verengungs-Pfosten (lassen sich im Winter entfernen) und den bekannten Tempo-30-Tafeln. Das Projekt stiess an diesem Abend auf positives Feedback. Einige Zuhörende hätten sich allerdings eine deutlich längere Zone gewünscht – mindestens bis hoch auf den Hätschen. Dazu Gemeindepräsident Reto Altherr: «Wir haben noch einige Bereiche im Dorf, wo zu schnell gefahren wird. Wir gehen diese auch nach und nach an. Aber hier haben wir uns bewusst auf die heikelste Stelle konzentriert. Denn je grösser eine Zone, desto schwieriger ist die rasche Umsetzung.»

Gemeindepräsident Reto Altherr spricht über die Tempo-30-Zone bei der Gremmstrasse.

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